Walfang in der Antarktis: UN-Gericht stoppt Japans Schlachten im Namen der Forschung
Im Südlichen Ozean werden wir in Zukunft keine Harpunen mehr sehen. Japan muss laut einem Urteil des höchsten Internationalen Gerichtshofes in Den Haag den Walfang in der Antarktis beenden. Für Japan ein schwerer Schlag.
Das höchste UN-Gericht hat Japan die Jagd auf Wale im Südpolarmeer verboten. Das Land verstoße mit der Jagd auf die geschützten Meeressäuger gegen internationales Recht, urteilte der Internationale Gerichtshof (IGH) am Montag in Den Haag. Seit mehr als 25 Jahren haben japanische Jäger im Rahmen eines umstrittenen Forschungsprogramms über 10.000 Großwale in den antarktischen Gewässern getötet. Australien, das die Klage 2010 angestrengt hatte, und Umweltschützer begrüßten das Urteil als großen Sieg für die vom Aussterben bedrohten Tiere.
„Das bedeutet, dass wir keine Harpunen mehr im Südlichen Ozean sehen werden“, sagte der ehemalige australische Umweltminister Peter Garrett dem Sender ABC. Er sei überglücklich angesichts der Entscheidung. Garrett hatte den Prozess angestoßen.
Japan will sich dem Urteil beugen
Tokio hatte schon zuvor erklärt, dass es sich dem Spruch der 16 Richter beugen werde. Das Urteil des UN-Gerichts ist bindend, eine Berufung ist nicht möglich. Der Regierungsvertreter Japans, Koji Tsuruoka, sagte nach Angaben der Nachrichtenagentur Kyodo auch nach dem Urteil, Japan werde sich der Entscheidung als ein Land, dass Gesetze respektiere, fügen. Gleichwohl drückte er seine tiefe Enttäuschung über das Urteil aus.
Die kommerzielle Jagd auf Großwale ist seit 1986 verboten. Japan hatte sich allerdings auf eine Ausnahmeregelung in der Konvention berufen. Der Artikel 8 des Vertrages sieht vor, dass die Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden dürfen. Mit dem Forschungsprogramm Jarpa II sollten die Fortpflanzung und Ernährung der Tiere sowie Umwelteinflüsse auf die Bestände untersucht werden. Bei der Anhörung im vergangenen Jahr aber hatte Australien, unterstützt von Neuseeland, Japan vorgeworfen, die Klausel nur als Deckmantel zu nutzen. In Wahrheit gehe die kommerzielle Jagd in dem Schutzgebiet ungehindert weiter. Auf den angeblichen Forschungsschiffen werde das Fleisch verarbeitet und später als Delikatesse an Supermärkte und Restaurants verkauft.
Für Japan ist der Spruch ein schwerer Schlag
Japan hat nach Auffassung des Gerichts im Prinzip das Recht, zu forschen und dafür Tiere zu töten. Doch Ziele, Aufbau und Methoden von Jarpa II nannte der slowakische Gerichtspräsident Peter Tomka „zweifelhaft“. So hatte Japan die Fangquoten ohne nähere Begründung auf fast 1000 Wale pro Jahr festgesetzt, und es gab praktisch keine wissenschaftlichen Ergebnisse. „Es gibt keine Beweise, dass Japan die Möglichkeit von nichttödlichen Methoden untersuchte“, sagte Tomka. Das Fazit der Richter war eindeutig: Auf dieser Grundlage dient die Jagd „keinem wissenschaftlichen Zweck“. Das Land muss die Jagd einstellen und alle Lizenzen mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Für Japan ist der Spruch ein schwerer Schlag. Der größte Teil seines Walfleisches kommt aus dem Schutzgebiet um den Südpol. Eine Ausweitung des Jagdgebietes gen Norden halten Juristen und Umweltschützer für unwahrscheinlich. „Dort gelten dieselben Regeln“, sagte ein Sprecher von Sea Shepherd in Den Haag. (dpa)
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