Nach Druck auf Thailand: Saudi-Araberin darf in Australien Asyl beantragen
Nach ihrer drohenden Abschiebung aus Thailand nahm der UNHCR Rahaf al-Kunun in Obhut. Jetzt stuft das Flüchtlingswerk die 18-Jährige als Flüchtling ein.
Die aus Angst vor ihrer Familie geflohene Saudi-Araberin Rahaf Mohammed al-Kunun ist nach australischen Regierungsangaben vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR als Flüchtling eingestuft worden. Das UNHCR habe Australien um "Prüfung einer Flüchtlingsaufnahme" im Fall von al-Kunun gebeten, teilte das australische Innenministerium in Canberra am Mittwoch mit. Dies geschehe nun "auf dem üblichen Weg" wie in anderen Asylfällen auch.
Gesundheitsminister Greg Hunt hatte zuvor gesagt, dass ein Visum aus humanitären Gründen für die 18-Jährige "sehr, sehr, sehr ernsthaft" geprüft werde, wenn sie den Flüchtlingsstatus des UNHCR erhalte.
Al-Kunun war auf der Flucht vor ihrer Familie am Wochenende mit einer Maschine aus Kuwait in Bangkok gelandet und dort von der thailändischen Einwanderungsbehörde gestoppt worden. Auf eine zunächst angedrohte Abschiebung nach Saudi-Arabien verzichteten die Behörden, nachdem al-Kunun auf ihr Schicksal im Kurzbotschaftendienst Twitter aufmerksam machte und damit weltweit Wellen schlug.
Die 18-Jährige war am Sonntag von thailändischen und saudi-arabischen Offiziellen bei einem Zwischenstopp auf dem Flughafen von Bangkok an der Weiterreise nach Australien gehindert worden, wo sie um politisches Asyl bitten wollte. Thailand wollte zunächst der Forderung Saudi-Arabiens nach Auslieferung von Alqunun entsprechen. Nachdem die Frau sich jedoch in einem Hotelzimmer verbarrikadieren konnte und auf Twitter über ihre Fluchtgründe sprach, schalteten sich internationale Menschenrechtsgruppen und westliche Diplomaten in den Fall ein. Thailand gab dem internationalen Druck nach und sagte die Überstellung von al-Kunun ab.
al-Kunun hat sich einer Zwangsverheiratung durch ihre Eltern widersetzt und sich vom Islam losgesagt. Letzteres gilt im streng konservativ-islamischen Saudi-Arabien als todeswürdiges Vergehen. (AFP, KNA)