BGH: Raucher Friedhelm Adolfs bekommt Prozesskostenhilfe
Der berühmte Raucher Friedhelm Adolfs, dem wegen der Rauchbelästigung die Wohnung gekündigt worden war, bekommt für die Revision Prozesskostenhilfe vom Staat.
Der Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs ist im Kampf gegen seine Wohnungskündigung einen Schritt weiter: Der Bundesgerichtshof (BGH) bewilligte Adolfs Prozesskostenhilfe. Die Kosten für sein Revisionsverfahren übernimmt damit der Staat. Der BGH bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht von „Bild“. Adolfs hatte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf eingelegt, das den Raucher im Juni zur Räumung seiner Mietwohnung verdonnert hatte. Das Gericht sah einen „schwerwiegenden Pflichtverstoß“ darin, dass der Rentner seine Nachbarn mit dem Zigarettenqualm belästigt hat.
Adolfs Anwalt Martin Lauppe-Assmann begrüßte das Urteil: „Das zeigt, dass der BGH sich ernsthaft mit dem Fall befassen will“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
Prozesskostenhilfe ist für Einkommensschwache. Der BGH bewilligt sie unter anderem dann, wenn juristische Grundsatzfragen geklärt werden müssen. Das Landgericht hatte die Revision zugelassen. Geklärt werden soll, ob Rauchbelästigung innerhalb eines Mietshauses eine Kündigung rechtfertigt. (dpa)
- bbbbbb
- Brandenburg neu entdecken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Content Management Systeme
- Das wird ein ganz heißes Eisen
- Deutscher Filmpreis
- Die schönsten Radtouren in Berlin und Brandenburg
- Diversity
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Nachhaltigkeit
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Schweden
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- VERERBEN & STIFTEN 2022
- Zukunft der Mobilität