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R. Kelly bei einem Auftritt im Mai 2013.
© REUTERS/Andrea De Silva/File Photo

Missbrauchsvorwürfe gegen R&B-Sänger: R. Kellys früherer Manager soll sich Polizei gestellt haben

Wie CNN unter Berufung auf einen Polizeibericht berichtet, soll James Mason den Vater eines mutmaßlichen Opfers von R. Kelly bedroht haben.

Im Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen R. Kelly hat sich der Ex-Manager des Sängers einem CNN-Bericht zufolge der Polizei gestellt. James Mason solle im Raum Atlanta (Georgia) einen Mann bedroht haben, dessen Tochter mutmaßlich von Kelly festgehalten werde, berichtete der Sender. Der Fall der jungen Frau namens Joycelyn Savage taucht auch in der TV-Dokumentation „Surviving R. Kelly“ auf, durch die alte Missbrauchsvorwürfe gegen den Musiker vor zwei Wochen wieder laut geworden waren.

„Ich werde dir und deiner Familie Leid zufügen. Wenn ich dich sehe, werde ich dich kriegen. Ich werde dich verdammt nochmal töten“, soll Mason dem Vater im Mai 2018 gesagt haben. Dies zitiert CNN aus dem Polizeibericht. Ein Richter erließ daraufhin einen Haftbefehl, dem Mason CNN zufolge nun folgte. Demnach kam er anschließend gegen eine Kaution von 10 000 Dollar (8800 Euro) vorläufig frei.

Die Vorwürfe gegen Kelly reichen bis in die 90er-Jahre zurück. Im Sommer 2017 sorgte zudem ein „Buzzfeed“-Bericht über einen mutmaßlichen „Sex-Kult“ Kellys für Aufsehen. Die Familie von Joycelyn Savage beschuldigt Kelly, ihr den Kontakt zur Außenwelt zu verbieten und sie manipuliert zu haben. Savage hatte dies im Sommer 2017 in einem Video zurückgewiesen und erklärt, ihr gehe es gut. R. Kelly hat sämtliche Vorwürfe gegen ihn abgestritten.

Kelly stand bisher beim Label RCA unter Vertrag, das zum Konzern Sony Music gehört. Medienberichten zufolge beendete RCA die Zusammenarbeit mit dem dreifachen Grammy-Gewinner inzwischen. Seit Freitag taucht er auf der RCA-Website, wo unter Vertrag stehende Künstler wie Britney Spears, Justin Timberlake und Usher gelistet werden, nicht mehr auf. Sprecher von Sony, RCA und Kelly bestätigten diesen Schritt zunächst nicht. (dpa)

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