Prozess gegen Araberinnen: Prinzessinnen sollen Angestellte in Brüssel wie Sklaven behandelt haben
Die Witwe eines Scheichs und ihre sieben Töchter stehen in Brüssel vor Gericht. Ihnen wird Menschenhandel, Freiheitsberaubung sowie erniedrigende Behandlung von Bediensteten vorgeworfen.
Offenbar ist sie in der belgischen Gesellschaft angekommen. Mit ihren schwarz lackierten Fingernägeln, den blondierten Haaren und der westlichen Kleidung hebt sich die etwa 40-jährige Tunesierin kaum ab von vielen anderen Migranten aus Nordafrika hier in Brüssel. Sie habe Angst, ihre Aussage zu machen, flüstert sie ihrer Anwältin zu.
Zwei Stunden hat sie ruhig in der ersten Reihe von Saal 4 im Tiefparterre des Brüsseler Justizpalastes gesessen. Eingeklemmt zwischen den fünf Anwälten der fünf Prinzessinnen und den sieben Anwälten, die die Interessen von ihr und zehn weiteren Opfern in diesem Fall moderner Sklaverei vertreten. Nur sie und eine weitere ehemalige Kollegin sind so mutig, vor Gericht auszusagen. Es soll Repressionen gegeben haben, auch gegen ihre Familie in Tunesien.
Als sie an der Reihe ist, schildert sie, wie sie von der Familie eines Emirs aus den Vereinigten Arabischen Emiraten erst als Hausangestellte angeheuert, dann aber bald wie eine „Sache“ behandelt wurde. Nachts habe sie auf einer dünnen Matratze auf dem Boden vor der Zimmertür ausharren müssen, immer auf Abruf bereit, wenn die Herrschaft ein Glas Wasser wollte. Oder eine Massage. Sie sei beschimpft und beleidigt worden: „Hund, Kuh, Hure.“ Sie habe keinen Anspruch auf Freizeit oder Urlaub gehabt, der Pass war ihr abgenommen worden. Und Lohn? Den habe sie auch nicht bekommen. Sicherheitspersonal der Familie passte auf, dass keiner der Hausangestellten entwischen konnte. Als eine Kollegin es dennoch versuchte, sei sie drei Tage lang ohne etwas zu essen zu bekommen, in einem Zimmer eingesperrt worden.
Keine der Angeklagten ist vor Gericht erschienen
Der Fall war im Juli 2008 ins Rollen gekommen, als ein Opfer flüchtete und sich den Behörden offenbarte. Nach Überzeugung von Menschenrechtsorganisationen handelt es sich um keinen Einzelfall. Human Rights Watch spricht davon, dass Hausangestellte in den Emiraten so gut wie keine Rechte haben.
Die Prinzessinnen konnten Belgien damals unbehelligt verlassen. Eine Kaution wurde nicht verlangt. Erst acht Jahre später wird ihnen nun in Brüssel der Strafprozess gemacht. Keine von ihnen ist vor Gericht erschienen. Ihre Anwälte haben vergeblich versucht, mit allerlei Verfahrenstricks die Eröffnung des Prozesses zu verhindern. Auf das Delikt, sklavenartige Beschäftigung, steht in Belgien eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft.
Die Anwälte der Opfer gehen aber eher davon aus, dass eine Geldstrafe verhängt wird. Hinzu kommen zivilrechtliche Forderungen. Die Anwältin der Tunesierin fordert für ihre Mandantin eine Entschädigung von 467.632 Euro. Damit sollen der Lohnausfall, die körperlichen und seelischen Qualen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren abgegolten werden. Da insgesamt elf Geschädigte ihre Ansprüche geltend machen, und die belgische Sozialversicherung 157.000 Euro an geschuldeten Beiträgen zurückverlangt, kann die Strafe wohl selbst für Prinzessinnen richtig ins Geld gehen. Mit einem Urteil wird etwa in einem Monat gerechnet.
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