Urteil des Bundessozialgerichts: Präimplantationsdiagnostik ist keine Kassenleistung
Präimplantationsdiagnostik (PID) ist generell keine Kassenleistung. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Der Kläger machte vergeblich "Recht auf gesundes Kind" geltend, um die Weitergabe schwerer Erbkrankheiten zu verhindern..
Eltern, die keine Kinder mit schweren Erbkrankheiten und entsprechende Eizellen aussortiert haben wollen, müssen die Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) selbst tragen und haben keinen Anspruch darauf, sie von ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Dies hat am Dienstag das Bundessozialgericht in Kassel entschieden ((AZ: B 1 KR 19/13 R).
Bei der PID können künstlich befruchtete Eizellen vor ihrer Einpflanzung in die Gebärmutter auf schwere Erbkrankheiten untersucht und entsprechend aussortiert werden. Es handle sich dabei aber um „keine Krankenbehandlung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung“, urteilten die Richter des ersten Senats. Geklagt hatte ein Mann aus Karlsruhe mit vererblichem Gendefekt, bei dem Gefäße im Gehirn auf schwerste Weise geschädigt werden – was bis hin zu Schlaganfällen und Demenz führen kann. Er hatte bei der Barmer GEK erfolglos eine Kostenübernahme beantragt.
Die PID in Verbindung mit der künstlichen Befruchtung sei jedoch keine Krankenbehandlung, argumentierten die Richter. Es gehe dabei nur darum, krankhafte Embryonen auszusortieren. Und da der Kläger und seine Ehefrau nicht an einer Fruchtbarkeitsstörung leiden, müsse nicht einmal die künstliche Befruchtung bezahlt werden.
Zuschuss für künstliche Befruchtung nur für Verheiratete
Auch die bisherige Praxis, Unverheirateten keine Kinderwunsch-Behandlung zu erstatten, wurde vom Bundessozialgericht bestätigt. Es wies die Revision einer Berliner Krankenkasse zurück, die auch Unverheirateten Zuschüsse zahlen wollte. Dies stehe nicht im Einklang mit höherrangigem Recht, befanden die Richter. Demnach dürfen sich Kassen nur bei Eheleuten an den Kosten beteiligen. In erster Instanz hatte die Kasse vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verloren (Az.: B 1 A 1/14 R). Beigesprungen war ihr damals auch Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Auch unverheiratete Paare sollten Zuschüsse zu künstlicher Befruchtung erhalten, sagte sie dem Tagesspiegel. Auch die Grüne und Linke drängen seit längerem auf eine Änderung.
Tatsächlich ist der Streit nicht neu und hat schon 2007 das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Damals erklärten die Karlsruher Richter die Regelung zur künstlichen Befruchtung (Paragraf 27a SGB V), die seither unverändert blieb, für verfassungskonform. Und in der Union gibt es auch keine Bestrebung, daran etwas zu ändern. Künstliche Befruchtungen seien „ein ziemlicher Eingriff“, findet der CDU-Experte Jens Spahn. Da sei es „wichtig, dass das Kind in eine gefestigte Beziehung geboren wird“. Es sei die Frage, „wie man die bei unverheirateten Paaren prüfen will“.
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