Fluchtgefahr: Polanski muss in Haft bleiben
Starregisseur Roman Polanski (76) wird vorerst nicht gegen Kaution aus seiner mittlerweile fünf Wochen dauernden Haft in Zürich entlassen. Sein zweiter Versuch, auf dem Gefängnis freizukommen, sei abgelehnt worden, teilte das Schweizer Justizministerium am Freitagabend in Bern mit.
Die Fluchtgefahr sei zu groß, hieß es zur Begründung. Der Oscar-Preisträger war Ende September am Zürcher Flughafen auf Grundlage eines vorläufigen US-Haftbefehls festgenommen worden. Vor einer Woche beantragten die USA offiziell seine Auslieferung. Polanski wird vorgeworfen, vor mehr als 30 Jahren ein damals 13-jähriges Mädchen betrunken gemacht und vergewaltigt zu haben.
Polanski hatte in dem US-Verfahren 1978 die Vergewaltigung des Mädchens zugegeben. Für das Geständnis handelten seine Anwälte damals eine milde Strafe aus. Als es Anzeichen gab, dass der Richter sich nicht an die Absprache halten wollte, war Polanski aus den USA geflohen und nie mehr dorthin zurückgekehrt. Selbst seinen Oscar für den Film „Der Pianist“ nahm er 2003 nicht persönlich entgegen.
Der Regisseur („Rosemaries Baby“, „Chinatown“, „Tanz der Vampire“) lebte seitdem in Frankreich und teilweise in seinem Haus im schweizerischen Gstaad. Auf Unverständnis war gestoßen, dass er bei seinen vielen Aufenthalten in der Schweiz nicht schon früher verhaftet wurde. Es wird jetzt erwartet, dass sich Polanski dem Auslieferungsantrag widersetzen wird. Dann droht ein monatelanges juristisches Tauziehen. (dpa)
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