zum Hauptinhalt
Papst Franziskus hat entschieden: keine Rückkehr nach Limburg für Tebartz-van Elst (im Bild).
© dpa
Update

Tebartz-van Elst muss gehen: Papst Franziskus setzt ein Zeichen gegen Protz

Der Papst hat entschieden: Der umstrittene Bischof Tebartz-van Elst darf nicht nach Limburg zurückkehren. Ein Prüfbericht zeigt aber auch: Die Kontrollgremien haben bei den Baukosten im Bistum versagt.

Um die Causa Limburg tobte in den vergangenen Wochen ein Kampf bis hinein in die Spitzen des Vatikan. Längst ging es nicht mehr nur um einen Bischof und seinen Hang zum Gediegenen, sondern um Grundsätzliches – darum, welches Verständnis von Kirche sich durchsetzen würde. Das Tebartz’sche, in dem die Kirche um sich selbst kreist in vermeintlichem Widerstand gegen die Zumutungen der Welt? Papst Franziskus geht einen anderen Weg. Er will die Kirche in eine transparente Institution verwandeln, die den Gläubigen zuhört und die Auseinandersetzung mit der Welt nicht scheut. „Ein Bischof, der seiner Gemeinde nicht dient, handelt falsch“, verkündete er am Mittwoch um elf Uhr in der Generalaudienz. Um zwölf Uhr veröffentlichte der Vatikan Franziskus’ Entscheidung: Tebartz-van Elst wird nicht nach Limburg zurückkehren, sondern „zu gegebener Zeit mit einer neuen Aufgabe betraut“.

Franziskus sieht Vertrauensverlust

Eine Grundlage für die Entscheidung ist der Prüfbericht, der im Auftrag der Bischofskonferenz die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Bischofsresidenz in Limburg beleuchtet. Aus dem jetzt veröffentlichten Bericht geht hervor, dass Tebartz-van Elst über die Kostensteigerung von zwei auf 31,5 Millionen Euro in jeder Phase Bescheid wusste. Mehr noch: Er hat getrickst und gelogen, die Kosten durch Sonderwünsche in die Höhe getrieben und sich über kirchliches Vermögensrecht ebenso hinweggesetzt wie über die Gremien in seinem Bistum. Doch zu all dem äußerte sich Papst Franziskus nicht. Entscheidend ist für ihn, dass Tebartz-van Elst das Vertrauen verloren hat, ohne das ein Bischof sein Amt nicht ausüben kann.

Katholiken in Limburg sehen das genauso. „Ich freue mich über die Entscheidung des Papstes“, sagte Ingeborg Schillai, die Präsidentin der Diözesanversammlung, der obersten Laienvertretung. Dem Paderborner Weihbischof Manfred Grothe, den Franziskus als Apostolischen Administrator in Limburg eingesetzt hat, traut sie einen Neuanfang zu. Grothe leitete die Prüfkommission und wisse, was in Limburg passiert sei.

Marx: Neubeginn möglich

Auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, begrüßte die Entscheidung des Papstes. Sie mache „einen Aufbruch und Neubeginn im Bistum Limburg möglich“. Sofern es ihm zustehe, werde er sich in den Prozess einbringen. Als Konsequenz aus der Debatte um Tebartz’ Finanzgebaren versprach Marx größere Transparenz in den Bistümern. Die Entscheidung von Franziskus ist auch ganz im Sinne des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller. Er hat viele Jahre als oberster Jurist im Bistum Limburg gearbeitet. Schüller wies aber auch darauf hin, „dass Tebartz-van Elst nicht alleine verantwortlich ist für das Debakel“. Das Domkapitel und andere Gremien trügen eine Mitverantwortung. In Franziskus’ Erklärung vom Mittwoch sei deshalb von „beteiligten Verantwortlichkeiten beim Bau des Diözesanen Zentrums“ die Rede.

Prüfung im Auftrag der Bischofskollegen

Der Prüfbericht konstatiert, dass neben dem Bischof der frühere Generalvikar Franz Kaspar, der Dombaumeister und der Geschäftsführer des Bischöflichen Stuhls die Verantwortung tragen. Kostenfragen ist nicht nur Tebartz-van Elst „bewusst ausgewichen“. Nachdem die Buchhaltung an eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgelagert worden war, überblickte im Ordinariat niemand mehr die wirtschaftliche Situation. Das Bauvorhaben ließ man laufen – „ohne Steuerung“.

Die „Ausgestaltung des Bauprojekts in der ihm eigenen Wertigkeit geht vorwiegend auf Wünsche und Anträge des Bischofs zurück“, heißt es in dem Prüfbericht. Weil der Bischof zum Beispiel bronzene Fensterrahmen haben wollte statt der handelsüblichen seien die Kosten von 910 000 auf 1,7 Millionen Euro gestiegen. Elektrisch beheizte Steinwege im Kreuzgang waren ihm 19 000 Euro wert. Der Bischof hätte aber nicht so selbstherrlich agieren können, wenn die Kontrollgremien funktioniert hätten. Der Vermögensverwaltungsrat, zu dem auch der frühere hessische Staatskanzleichef Jochen Riebel gehörte, sei „seinen Pflichten nicht in ausreichendem Maß“ nachgekommen. Mitschuld trifft auch das Domkapitel: Es hatte ursprünglich das Bauvorhaben ursprünglich initiiert und bereits vor Tebartz’ Amtsantritt „mit unrealistischen Kostenangaben geplant und kommuniziert“. Später ließ es sich ohne Widerstand entmachten.

Zur Startseite