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Oscar Pistorius nach der Verkündung des Strafmaßes.
© AFP
Update

Fünf Jahre Gefängnis: Oscar Pistorius noch im Gericht in Haft genommen

Oscar Pistorius ist nach der Verkündung des Strafmaßes noch im Gerichtssaal in Haft genommen worden. Zuvor hatte Richterin Thokozile Masipa ihn zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Für die fahrlässige Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp ist Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Strafmaß verkündete Richterin Thokozile Masipa am Dienstag in Pretoria. Zudem verurteilte sie den behinderten Sportler zu drei Jahren Haft wegen rücksichtslosen Gebrauchs einer Waffe. Dieser Teil der Strafe wurde auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Pistorius wurde noch im Gerichtssaal in Haft genommen. Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft kündigten zunächst Berufung an. Sie haben dafür bis zu zwei Wochen Zeit. Ein Berufungsverfahren würde die Vollstreckung der Gefängnisstrafe bis zur Entscheidung durch das Oberste Gericht Südafrikas aussetzen. Die Anklage hatte zuvor eine mindestens zehnjährige Haftstrafe verlangt. Die Verteidigung hatte gefordert, dem 27-jährigen Behindertensportler wegen aufrichtiger Reue das Gefängnis zu ersparen und ihm lediglich Hausarrest aufzuerlegen. Pistorius hatte seine 29-jährige Freundin in der Valentinsnacht 2013 durch eine geschlossene Toilettentür seiner Villa bei Pretoria erschossen. Vor Gericht beteuerte er unter Tränen, er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet. Die Richterin akzeptierte diese Erklärung des beinamputierten Sportlers und wies die Mordanklage der Staatsanwaltschaft zurück. Stattdessen befand sie ihn am 12. September lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig. Dafür hätte sie nach südafrikanischem Recht eine Höchststrafe von 15 Jahren verhängen können. Masipa warf Pistorius jedoch „grobe Fahrlässigkeit“ vor. Er hätte wissen müssen, dass es für die Person dahinter kein Entkommen geben konnte. Pistorius hörte der Verkündung des Strafmaßes sichtlich angespannt, aber mit unbewegtem Gesicht zu.

Richterin: Auch Behinderte können Haftstrafe absolvieren

Staatsanwalt Gerrie Nel hatte bei der Anhörung zum Strafmaß am vergangenen Freitag gefordert, dass die Richterin Pistorius so bestraft, wie dies die Mehrheit der Südafrikaner erwarte. Dabei seien zehn Jahre Haft das Minimum, erklärte er. Auch eine fahrlässige Tötung sei eine sehr schwerwiegende Tat.
Rechtsanwalt Barry Roux hatte hingegen in seinem Schlussplädoyer betont, Pistorius bedauere sein fahrlässiges Verhalten zutiefst. Der Behindertensportler könne nicht verwinden, dass er aufgrund eines „tragischen Irrtums“ den Tod seiner Geliebten verursacht habe. Er solle nur mit Hausarrest bestraft werden, da ihn das Gefängnis „endgültig brechen würde“, hatte der Verteidiger gewarnt.
Masipa erklärte hingegen, auch Behinderte könnten eine Gefängnisstrafe absolvieren. Sie fügte hinzu, dass es schlecht für die Gerechtigkeit in Südafrika wäre, wenn der Eindruck entstünde, dass Reiche und Berühmte vor Gericht besser behandelt werden als Arme.
Bei sonnigem Wetter demonstrierten sowohl zahlreiche Befürworter als auch Anhänger einer Haftstrafe vor dem Gerichtsgebäude. (dpa)

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