Prozess in Freiburg: Kindesmissbrauch in Staufen: Gericht beendet Beweisaufnahme
Die Beweisaufnahme ist beendet, bald fällt das Urteil. Die beiden Hauptangeklagten haben gestanden, einen Jungen für Vergewaltigungen angeboten zu haben.
Im Hauptprozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen hat das Landgericht Freiburg die Beweisaufnahme beendet. Die Plädoyers werden hinter verschlossenen Türen gehalten, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Freitag. Dies sei aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes gesetzlich vorgeschrieben, da sich die Angeklagte im Prozess nicht-öffentlich geäußert habe. Das Urteil werde am 7. August (9.30 Uhr) verkündet. Den beiden Angeklagten drohen den Angaben zufolge bis zu 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung (Az.: 6 KLs 160 Js 30250/17).
In dem am 11. Juni begonnenen Prozess geht es um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg. Angeklagt sind die 48 Jahre alte Mutter und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte. Sie haben gestanden, den heute zehn Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie das Kind sowie ein kleines Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben.
Anwältin fordert Schmerzensgeld für missbrauchte Kinder
Das Leben der Missbrauchsopfer sei durch die Taten schwer beeinträchtigt, sagte deren Anwältin Katja Ravat im Vorfeld der Plädoyers. Beide würden noch heute darunter leiden, die weiteren Folgen seien nicht vorhersehbar. Unabhängig von Haftstrafen forderte sie von den zwei Angeklagten jeweils mindestens 30 000 Euro Schmerzensgeld für den missbrauchten Jungen und 12 500 Euro für das Mädchen. Die Anwälte der beiden Angeklagten erklärten, sie seien mit diesen Summen einverstanden.
Ob das Geld wirklich fließe, sei fraglich, sagte Ravat. Die beiden Angeklagten seien finanziell dazu vermutlich nicht in der Lage. Zudem drohten ihnen mehrjährige Haftstrafen, Geld sei kaum vorhanden. Dies sei bei schweren Sexualstraftaten keine Seltenheit.
Die Schuldfrage ist geklärt
Bei der Mutter des Kindes gehe es nicht mehr um die Schuldfrage, sagte deren Verteidiger Matthias Wagner. In seinem Plädoyer, das er am 1. August halte, werde er sich daher auf die Frage der möglichen Strafen konzentrieren. Die Vorwürfe gegen die Frau seien zutreffen, sie würden daher nicht bestritten.
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Dies gelte auch für den zweiten Angeklagten, den Lebensgefährten der Frau, wie Verteidigerin Martina Nägele erklärte. Der Mann hatte, im Gegensatz zur Frau, öffentlich ausgesagt und alle Taten eingeräumt.
Parallel laufen die Planungen für einen weiteren Prozess: Vom 26. Juni an muss sich vor dem Landgericht Freiburg ein 33 Jahre alter Mann aus Spanien verantworten. Er soll den Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld bezahlt haben. Es ist laut Justiz der siebte und damit letzte Prozess in dem Missbrauchsfall, in dem es insgesamt acht Verhaftungen und Anklagen gab. (dpa)