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Jauch
© RTL

Rechtsstreit: Jauch bekommt kein Geld fürs Hochzeitsfoto

Günther Jauch hat einen Rechtsstreit gegen den Verlag Axel Springer verloren. Der Abdruck eines Fotos, das den TV-Unterhalter beim Sektempfang nach seiner Hochzeit zeigt, war nicht rechtswidrig. Der Entertainer hoffte insgesamt auf 260.000 Euro Schmerzensgeld.

TV-Moderator Günther Jauch ist im Rechtsstreit um ein Hochzeitsfoto unterlegen. Jauch scheiterte am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Hamburg mit einer Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts, wie die "Berliner Morgenpost" mitteilte. Jauch habe zwei Klagen über jeweils 130.000 Euro gegen die Axel Springer AG und die Ullstein GmbH angestrengt.

Dabei ging es dem Blatt zufolge um Lizenzgebühren und Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines Fotos in der "Berliner Morgenpost" und der Berliner Lokalausgabe der "Welt". Darauf war Jauch beim Sektempfang nach seiner Hochzeit im Hof der Potsdamer Friedenskirche zu sehen.

Keine Persönlichkeitsverletzung

Noch deutlicher als die Vorinstanz habe das Berufungsgericht festgestellt, dass es für einen Entschädigungsanspruch bereits an der Rechtswidrigkeit der Fotoveröffentlichung fehle und die Veröffentlichung somit keine Persönlichkeitsverletzung darstelle. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde den Angaben zufolge nicht zugelassen.

Der Chefredakteur der "Berliner Morgenpost", Carsten Erdmann, sagte, das Gericht bestätige mit dem Urteil, welch hohe Bedeutung die Pressefreiheit in Deutschland habe. Von grundsätzlicher presserechtlicher Bedeutung seien die Ausführungen des Senats, dass er in Zukunft in ähnlich gelagerten Sachverhalten bei Fotoveröffentlichungen Prominenter keine Lizenzgebühren mehr zusprechen werde.

Jauch und seine langjährige Lebensgefährtin Thea Sihler hatten sich im Juli 2006 in der Friedenskirche Sanssouci in Potsdam das Ja-Wort gegeben. (sgo/dpa/ddp)

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