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Die Gedenkstätte für die beiden am 31. Januar 2022 getöteten Polizisten Yasmin B. und Alexander K. im Landkreis Kusel
© imago images/Mattias Christ

Mord an zwei Polizisten: Jägervereinigung wollte Täter von Kusel bereits 2004 Jagdschein entziehen

Bereits 2004 wurde dem mutmaßlichen Polizistenmörder der Jagdschein entzogen. Doch er bekam ihn wieder, bis die Jagdbehörde eine Verlängerung 2020 ablehnt.

Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) hat bereits in 2004 beim mutmaßlichen Polizistenmörder von Kusel einen Jagdschein-Entzug beantragt. Anlass sei eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Jagdunfall gewesen, teilte die VJS am Dienstag in Saarwellingen mit. Der 38-Jährige war danach zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Laut Urteil, das 2008 rechtskräftig wurde, hatte er bei einer Hasenjagd mit einer Schrotflinte geschossen - ohne genug Sicht zu haben. Dabei habe er einen Jagdkollegen erheblich verletzt. Der Jagdschein war ihm danach entzogen worden.

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Nach Ablauf der Sperrfrist für die Wiedererteilung des Jagdscheines hatte der Mann diesen laut Landkreistag in 2012 erneut bekommen und wiederholt verlängert - bis März 2020. Dann habe der zuständige Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde, der auch stellvertretender Landesjägermeister ist, den Antrag des Tatverdächtigen auf Verlängerung des Jagdscheins abgelehnt, teilte die VJS mit.

Eine Polizeianwärterin (24) und ein Polizeikommissar (29) aus dem Saarland waren am 31. Januar während einer Fahrzeugkontrolle an einer Kreisstraße bei Kusel in Rheinland-Pfalz erschossen worden. Als Tatverdächtige sitzen zwei Männer (32 und 38 Jahre) in U-Haft. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Deutschen mit der Tat Jagdwilderei verdecken wollten.

Gegen den 38-Jährigen gab es laut Staatsanwaltschaft Saarbrücken seit 2004 insgesamt 24 strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Noch anhängig sei ein Verfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen versuchten Betruges. (dpa)

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