Panorama: Haftbefehl gegen Serientäter "Mehmet"
Als Jugendlicher war "Mehmet" wegen zahlreicher Verbrechen aus Deutschland abgeschoben worden. 2002 konnte er zurückkehren, weil die Abschiebung rechtswidrig war. Jetzt ist der mittlerweile 20-Jährige erneut straffällig geworden. Er soll seine Eltern zusammengeschlagen haben.
München (03.03.2005, 14:45 Uhr) - Der vor Jahren als jugendlicher Serienstraftäter bekannt gewordene «Mehmet» ist wieder in Haft und soll möglicherweise erneut in die Türkei abgeschoben werden. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) teilte am Donnerstag mit, er lasse die rechtlichen Möglichkeiten für eine Abschiebung prüfen. Der inzwischen 20 Jahre alte Türke soll seine Eltern in München massiv geschlagen und ihnen mit dem Tod gedroht haben, um an Geld zu kommen. Der Ermittlungsrichter erließ nach der Festnahme des 20-Jährigen Haftbefehl. Der junge Mann soll seinen Eltern seit Wochen Gewalt angetan haben.
«Mehmet» - diesen Namen erhielt er aus Datenschutzgründen - war bereits vor seinem 14. Geburtstag mehr als 60 Mal wegen Diebstahls, Einbruchs und Raubes aufgefallen, konnte dafür aber als noch Strafunmündiger nicht belangt werden. Ende 1998 wurde er in die Türkei abgeschoben. Der Fall sorgte international für Aufsehen, weil erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein abgeschoben wurde. Nach jahrelangem Rechtsstreit erklärte das Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2002 «Mehmets» Abschiebung für rechtswidrig, weil der besondere Ausweisungsschutz für Minderjährige nicht beachtet worden sei, den das deutsche Ausländerrecht zum Schutz der Familie vorsehe. Daraufhin kam «Mehmet» im August 2002 nach München zurück.
Zu den neuen Gewalttaten erklärte Beckstein: «Die Legende um den angeblich vorbildlich resozialisierten "Mehmet" hat sich damit als sozialromantischer Wunschtraum entpuppt, der mit der Realität nichts zu tun hat.» Die Angriffe gegen dessen Eltern zeigten «Mehmets» ganze Brutalität und kriminelle Energie aufs Neue. «Das ist ein erneuter Beweis dafür, wie richtig es war, "Mehmet" in die Türkei abzuschieben, und wie falsch es war, ihn per Gerichtsentscheid wieder zurückkehren zu lassen», sagte Beckstein.
Nach Angaben der Polizei hatten «Mehmets» Eltern keinen Ausweg mehr gesehen und selber die Polizei alarmiert. Demnach hatte der arbeitslose Sohn am Mittwochabend von seinem 67 Jahre alten Vater 15 Euro gefordert. Als der Vater dies verweigerte, schlug «Mehmet» ihn mit Fäusten und stieß ihn ebenso wie die zu Hilfe eilende 57-jährige Mutter zu Boden. Dann trat der Sohn mit Füßen auf die Eltern ein und schrie: «Euer Tod wird aus meiner Hand kommen, ich bringe euch um, ich werde euch abstechen.» Voller Angst händigte der Vater dem Sohn 12 Euro - sein gesamtes Bargeld - aus. «Mehmet» floh danach aus der Wohnung, wurde wenig später aber festgenommen.
Bei der Vernehmung der Eltern wurde bekannt, dass der 20-Jährige von den beiden seit Anfang dieses Jahres fast täglich mit Gewalt Geld forderte. Anfangs erhielt er bis zu 20 Euro in der Woche. Doch weil ihm das nicht reichte, stahl er den Polizeiangaben zufolge den Goldschmuck der Mutter.
Nach seiner Rückkehr nach München war «Mehmet» wegen eines Raubüberfalls, den er schon nach seinem 14. Geburtstag begangen hatte, im Februar 2003 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Strafverfahren war wegen der Abschiebung ausgesetzt und nach «Mehmets» Rückkehr wieder aufgenommen worden. Das Gericht ging von einer positiven Sozialprognose aus und hielt deshalb eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Diese Haftstrafe wird der 20-Jährige nun erst einmal verbüßen müssen. (tso) ()
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