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Mit öffentlichen Partyexzessen ist es bald vorbei. Urlauber auf Mallorca.
© IMAGO

Mallorca: Gesetz gegen Saufgelage und Straßensex

Mallorca greift gegen die Urlauber durch – mit einem „Gesetz für bürgerliches Benehmen“. Es verbietet eine Menge Dinge. Auf den Boden spucken, zum Beispiel. Und noch viel mehr.

Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca hat ein neues Gesetz veröffentlicht, das mit der Zügellosigkeit an Mallorcas berühmtester Partymeile, an der Playa de Palma, für immer aufräumen soll. Die neuen Benimmregeln, welche Mitte Mai in der Inselhauptstadt in Kraft treten werden, sehen empfindliche Geldstrafen für „unzivilisiertes Verhalten“ vor. Jetzt ist endgültig Schluss mit Sünden, Saufgelagen und Straßensex am Ballermann.

Männer mit freiem Oberkörper zahlen bis zu 200 Euro

Verboten ist in der Zukunft übrigens auch, halb nackt oder in Badekleidung durch die historische Altstadt Palmas zu bummeln. Eine Unsitte, die schon lange die Bewohner der Inselhauptstadt auf die Palme bringt. Männliche Touristen, die ohne Hemd über der Hose erwischt werden oder weibliche Feriengäste, die nur mit Bikini bekleidet viel Haut zeigen, müssen demnächst mit einem Bußgeld rechnen. Für diese „leichte Ordnungswidrigkeit“ können immerhin zwischen 50 und 200 Euro fällig werden.

„Wir dulden Urlauber in Badekleidung an den Straßen entlang der Strände“, aber in der Stadt sei dies nicht mehr tragbar, erklärt Álvaro Gijón, Palmas Tourismus-Stadtrat. Die Touristen könnten also durchaus in Badehose vom strandnahen Hotel zum Liegestuhl im Sand gehen. Oder leicht bekleidet in einer der Ballermann-Schänken auf der Strandpromenade eine Sangria trinken. Aber wer allzu freizügig beim Shoppen in der City gesehen wird, bekommt Ärger mit der Polizei.

Straßenprostitution wird verboten - verfolgt werden die Freier, sie müssen bis zu 400 Euro zahlen

Auch der ausufernden Straßenprostitution, die vor allem im Ballermann-Viertel an der Playa de Palma und in der Umgebung der Hotels für Probleme sorgt, wird der Kampf angesagt. Wobei nicht die Straßendirnen, sondern nur die Kunden verfolgt werden sollen.

Wer also beim Anbahnen „geschäftlicher Gespräche“ mit Prostituierten auf der Straße den Ordnungshütern auffällt, kann wegen einer „schweren Ordnungswidrigkeit“ mit 200 bis 400 Euro bestraft werden. Das Gleiche gilt für jene Saufgelage, die auf Straßen, Plätzen und vor allem am Strand für unschöne Szenen sorgen. Auf der Ballermann-Promenade wurden die lärmenden Sangria- und Bierexzesse bereits im vergangenen Jahr verboten. Jetzt wird das öffentliche Saufverbot auf das ganze Urlaubsviertel an der Playa de Palma und auch auf das sonstige Stadtgebiet ausgedehnt. Nur in Wirtschaften und Biergärten darf dann noch lautstark und bis zum Umfallen gebechert werden.

Das neue kommunale „Gesetz für bürgerliches Benehmen“ listet gleich noch eine ganze Latte von Unsitten im öffentlichen Raum auf, bei denen die Polizei nicht mehr wegschauen wird. Dazu gehört zum Beispiel das Urinieren an Hauswänden, auf die Straße spucken, Hundehaufen, Wegwerfen von Zigarettenkippen, Stören der Mittags- und Nachtruhe sowie das Radfahren auf den Gehwegen. Auch das als „Balconing“ beliebte Balkonklettern in den Hotelanlagen wird jetzt bestraft, weil es dabei jedes Jahr tödliche Unfälle gibt.

Noch werden den über die Stränge schlagenden Touristen ein paar Wochen Schonfrist eingeräumt. Nach dem endgültigen Beschluss des Sittengesetzes durch Palmas Stadtrat, der in einer Sondersitzung am 12. Mai endgültig grünes Licht geben will, soll zunächst eine Informationskampagne gestartet werden. Ab Mitte Juni wird es dann an der Playa de Palma ernst mit den Strafzetteln. In der Innenstadt von Palma soll es erst ab September den Sündern an den Kragen gehen.

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