Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken: Gericht weist Entschädigungs-Klage nach Tod auf der „Gorch Fock“ ab
Die genauen Todesumstände bleiben weiterhin ungeklärt. 2008 war eine Bundeswehr-Kadettin bei einer Nachtwache über Bord gegangen. Ein Gericht hat die Klage der Eltern auf Entschädigung nun zurückgewiesen.
Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken auf der „Gorch Fock“ hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen. Nach einem rund zwölfstündigen Prozesstag sah es das Gericht am Mittwochabend als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter „besonders lebensgefährlichen“ Umständen gestorben sei.
Diese Feststellung wäre aber notwendig gewesen, damit den Eltern aus Geilenkirchen bei Aachen nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20 000 Euro zugestanden hätten (Az.: 1 A 2359/14). Nach Auffassung des Gerichts lag nach messbaren Gesichtspunkten wie den Wetterbedingungen keine besondere Gefahr für die Besatzung vor. Laut mehreren Zeugenaussagen segelte die „Gorch Fock“ bei Windstärke 7 ruhig bei einer leichten Neigung im Wasser.
Böken war im September 2008 nördlich von Norderney bei einer Nachtwache über Bord gegangen. Ihre Leiche wurde elf Tage später bei Helgoland in der Nordsee gefunden. Die genauen Todesumstände blieben auch nach der Verhandlung in Münster ungeklärt. (dpa)
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