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Bohlen
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''DSDS'': Gericht: Dieter Bohlen ist ein Künstler

Dieter Bohlen ist auch als Jury-Mitglied der RTL-Sendung "Deutschland sucht den Superstar" ein Künstler. Ungeachtet des Niveaus sei in Ansätzen eine freie schöpferische Gestaltung zu erkennen, urteilten die Richter. RTL muss nun an die Künstlersozialkasse nachzahlen.

Nach dem Urteil des Sozialgerichts in Köln muss RTL Pflichtabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen. Die Klage des Senders gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der KSK wurde von dem Gericht abgewiesen. Dabei bezog sich die 23. Kammer des Sozialgerichts auf die Verträge, die Bohlen und die anderen DSDS-Juroren mit RTL abgeschlossen haben. In ihnen werden "eigenschöpferische, höchstpersönliche Leistungen" von den Juroren erwartet.

Diese Klausel wertete die Kammer als Hinweis auf eine künstlerische Tätigkeit der Jury-Mitglieder. Dazu bezogen sich die Richter auch auf höchstrichterliche Entscheidungen des Bundessozialgerichts, wonach bereits schöpferische Leistungen auf niedrigen Niveau als künstlerische Darbietungen zu werten sind, für die Abgaben fällig werden. Die KSK hatte für die verschiedenen Staffeln von "Deutschland sucht den Superstar" zwischen 2002 und 2006 rund 173.000 Euro gefordert.

Die Künstlersozialkasse finanziert sich aus Beiträgen der Versicherten, Mitteln des Bundes und den Pflichtabgaben von Unternehmen, die Kunst verwerten. Grundsätzlich seien auch Fernsehsender wie RTL verpflichtet, die Abgaben zu zahlen, falls sie künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen. RTL vertrat allerdings die Auffassung, dass Bohlens Tätigkeit als Juror keine Kunst sei und deshalb auch keine Abgaben fällig werden. Aus diesem Grund hatte der Sender gegen den Gebührenbescheid der KSK geklagt. RTL will Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen. (mit ddp)

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