zum Hauptinhalt
Der 21-jährige Arid Uka hatte bereits zum Prozessbeginn gestanden, zwei US-Soldaten erschossen und zwei andere lebensgefährlich verletzt zu haben.
© dpa

Anschlag auf US-Soldaten: Frankfurter Flughafen-Attentäter erhält lebenslange Haft

Knapp ein Jahr nach dem Attentat auf zwei US-Soldaten am Frankfurter Flughafen ist Arid Uka zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Uka selbst glaubte, dass es keine Alternative zu seiner Tat gab.

Der islamistisch motivierte Todesschütze vom Frankfurter Flughafen ist wegen des tödlichen Anschlags auf US-Soldaten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt sprach Arid Uka am Freitag des zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs für schuldig. Das Attentat vom 2. März 2011 gilt als der erste islamistische Anschlag in Deutschland, der nicht verhindert werden konnte

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Uka zwei US-Soldaten mit Kopfschüssen getötet und zwei andere schwer verletzt hat. Als er auf einen fünften Soldaten zielte, versagte seine Pistole. Der Staatsschutzsenat stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren praktisch ausschließt. Die Richter folgten damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft.

Der 22 Jahre alte Uka nahm den Urteilsspruch mit verschränkten Armen und äußerlich regungslos auf. Ihm droht nach der Haft die Abschiebung ins Kosovo, weil er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Die US-Soldaten waren in Frankfurt gelandet. Vor dem Terminal wartete ein Bus, um sie zur Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz zu bringen. Von dort aus sollte es weiter zum Einsatz in Afghanistan gehen. Der Täter wartete, bis die unbewaffneten Soldaten in den Bus eingestiegen waren und schoss dann in dem engen Gang auf sie.

Die Anklage hatte sich überzeugt gezeigt, dass Uka mit der Tat seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad (Heiligen Krieg) leisten wollte. Er habe sich zum „Herrn über Leben und Tod gemacht“ und seine Opfer willkürlich ausgesucht. Die Bundesanwaltschaft ging auch davon aus, dass Uka ein Einzeltäter war, der sich über das Internet radikalisiert hat. Uka selbst hatte vor Gericht gestanden. „Ich musste etwas tun und habe geglaubt, dass es keine Alternativen dazu gibt“, versuchte er seine Tat zu erklären. (dpa)

Zur Startseite