Illegales Autorennen in Mönchengladbach: Ermittler werten Tat als Mord
Bei einem illegalen Autorennen in Mönchengladbach ist ein 38 Jahre alter Fußgänger getötet worden. Die Polizei hat jetzt drei Personen festgenommen.
Nach dem illegalen Autorennen mit einem Toten in Mönchengladbach vom Samstag hat die Polizei den zweiten mutmaßlichen Raser ermittelt. „Der Fall ist geklärt“, sagte eine Polizeisprecherin am Montagmorgen. Der gesuchte weitere Unfallbeteiligte sei ermittelt worden. Die Ermittler haben nun drei mutmaßliche Raser festgenommen. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um den 28-jährigen Unfallfahrer sowie zwei Fahrer im Alter von 22 und 25 Jahren, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Montag in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilten. Die Tat vom späten Freitagabend bewerten die Ermittler demnach als Mord. Der inzwischen auch festgenommene zweite Fahrer hatte sich gemeinsam mit einem 28-Jährigen in der Nacht zum Samstag ein illegales Autorennen geliefert. Dabei war ein 38 Jahre alter Fußgänger von einem der Fahrzeuge erfasst und tödlich verletzt worden. Er starb noch an der Unfallstelle. Der 28-Jährige wurde vorläufig festgenommen, kam aber nach wenigen Stunden wieder auf freien Fuß. Der andere Fahrer war davongerast.
In der Vergangenheit hat es in Deutschland immer wieder schwere Unfälle bei illegalen Autorennen gegeben. An diesem Montag beginnt in Saarlouis im Saarland der Prozess um ein mutmaßliches illegales Rennen, bei dem eine 14-Jährige ums Leben gekommen war.
Neues Gesetz sieht harte Strafen vor
Längst diskutiert auch die Politik das Thema: Noch vor der Bundestagswahl will die große Koalition ein Gesetz beschließen, das für illegale Autorennen Strafen bis zu zwei Jahren Haft vorsieht - und bis zu zehn Jahren, wenn jemand schwer verletzt oder getötet wird. In Berlin waren im Februar zwei Raser erstmals in Deutschland nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang des Mordes schuldig gesprochen worden. Das Berliner Landgericht verhängte lebenslange Freiheitsstrafen gegen Hamdi H. und Marvin N.- die beiden als Ku’damm-Raser bekannt gewordenen Sportwagenfahrer.
Damit gingen die Richter davon aus, dass die 28- und 25-Jährigen tödliche Folgen bei der Raserei in der City West mit bis zu 170 Stundenkilometern billigend in Kauf nahmen – um das „Stechen“ zu gewinnen. Auch um den Preis eines Toten. Bislang endeten ähnlichen Fälle in der Regel mit Schuldsprüchen wegen fahrlässiger Tötung.
Zu einem Fall aus Köln wird am kommenden Donnerstag erstmals auch eine höchstrichterliche Entscheidung erwartet: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet dann, ob es richtig war, zwei Raser für ein Rennen im April 2015 in Köln zu Bewährungsstrafen zu verurteilen. Dort war eine 19-jährige Radfahrerin durch das Rennen ums Leben gekommen.
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