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Viele Fragen zur Katastrophe bei der Loveparade sind weiter ungeklärt.
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Update

Loveparade-Tragödie: Die Stadt Duisburg weist Schuld von sich

Die Duisburger Stadtverwaltung lehnt jede Verantwortung in Sachen Loveparade ab – und eine Abwahl des Oberbürgermeisters wird immer unwahrscheinlicher. Welche Konsequenzen ziehen die Verantwortlichen?

Wie könnte der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Adolf Sauerland, abgewählt werden?

Die Abwahl des Oberbürgermeisters ist in der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Zunächst müsste mindestens die Hälfte der Mitglieder im Rat der Stadt Duisburg einen Abwahlantrag stellen. Der Rat müsste dann den Abwahlantrag mit zwei Dritteln der Stimmen beschließen. Der Bürgermeister selbst darf nach Ansicht von Verwaltungswissenschaftlern in diesem Verfahren nicht mitstimmen – obwohl er grundsätzlich im Rat stimmberechtigt ist und der entsprechende Passus der Gemeindeordnung dies auch für den Fall eines Abwahlantrags nicht explizit ausschließt.

Nimmt der Rat den Abwahlantrag an, müssen die Bürger der Stadt an den Wahlurnen über ihren Stadtobersten abstimmen. Adolf Sauerland wäre abgewählt, wenn sich dafür eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen findet und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Duisburger Wahlberechtigen entspricht. Sauerland hätte allerdings auch die Möglichkeit, den Ratsbeschluss zu akzeptieren und bereits damit aus dem Amt zu scheiden. Ein Bürgerentscheid würde dann gar nicht mehr angesetzt.

Die Geschäftsstelle der Fraktion der Linken im Duisburger Stadtrat hatte bereits am vergangenen Freitag alle Ratsmitglieder angeschrieben und aufgefordert, Abwahlanträge zu stellen. Der Rat würde über den Antrag regulär in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 4. Oktober abstimmen. Die FDP-Fraktion hat allerdings eine Sondersitzung des Rates am 30. Oktober beantragt. Dann will sie vor allem eine Anfrage zur Genehmigung und zum Ablauf der Loveparade beantworten lassen. „Wenn sich dadurch auch ein Abwahlverfahren beschleunigt, soll uns das recht sein“, sagte der Fraktionsvorsitzende Wilhelm Bies.

Wie wahrscheinlich ist eine Abwahl von Adolf Sauerland?

Ob der Duisburger Oberbürgermeister tatsächlich abgewählt wird, ist aber noch völlig offen. 74 Abgeordnete bilden den Duisburger Stadtrat. Bisher gilt lediglich als gesichert, dass die Abgeordneten von FDP, SPD und Linken für einen Abwahlantrag stimmen werden. Sie verfügen zusammen über 39 Stimmen und würden damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreichen. Die Duisburger CDU steht hingegen momentan offenbar hinter Sauerland. „Partei und Fraktion begrüßen die laufende Aufarbeitung durch den Oberbürgermeister und durch die Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig verurteilen Partei und Fraktion entschieden die einseitige Vorverurteilung von Oberbürgermeister Adolf Sauerland“, heißt es in einer Erklärung. Der CDU-Ratsabgeordnete Benno Lensdorf sagte, die Fraktion habe zwar noch nicht formell abgestimmt. „Ich gehe aber davon aus, dass wir geschlossen gegen einen Abwahlantrag stimmen werden.“ Die Fraktionsspitze war am Mittwoch bis Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Doch selbst wenn sich einzelne CDU-Abgeordnete gegen den Oberbürgermeister wenden würden, wäre seine Abwahl noch nicht gesichert. Sauerland kann wahrscheinlich auf die drei Stimmen der Duisburger Wählergemeinschaft und auf die des einzigen fraktionslosen Abgeordneten zählen.

Die Duisburger Grünen wollen einen Abwahlantrag gegen Sauerland nicht unterstützen. Das erfuhr der Tagesspiegel am Donnerstag aus der Fraktionsspitze der Grünen im Duisburger Rathaus. Parteispitze und Fraktion haben sich den Informationen zufolge am Mittwochabend auf diese Linie geeinigt. Zur Begründung hieß es, bislang gebe es keine eindeutigen Belege für ein fehlerhaftes Verhalten des Oberbürgermeisters, Sauerland werde vorverurteilt. Man wolle dem Oberbürgermeister aber nahe legen, seine Amtsgeschäfte zunächst ruhen zu lassen.

Warum ist die Debatte um einen möglichen Verlust von Pensionsansprüchen des Oberbürgermeisters so verwirrend?

In den vergangenen Tagen war immer wieder spekuliert worden, Adolf Sauerland wolle deshalb nicht aus eigenen Stücken zurücktreten, weil er damit seine Pensionsansprüche als Oberbürgermeister und aus seiner Zeit als Lehrer gefährden könnte. Tatsächlich ist eine Abwahl versorgungsrechtlich nicht gleichbedeutend mit einem Rücktritt. Will Sauerland freiwillig auf sein Bürgermeisteramt verzichten, dann muss er formal einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen. Zur Frage, ob er in diesem Fall seine Pensionsansprüche verliert und stattdessen (zu schlechteren Konditionen) in der gesetzlichen Rentenkasse nachversichert wird, gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Im einem Erlass vom 2. Juni 2008 vertritt das nordrhein-westfälische Innenministerium die Haltung, dass bei einem Antrag auf Entlassung die Versorgungsansprüche aus früheren Beamtenverhältnissen erhalten bleiben. Sauerland könnte damit eine Pension für seine Zeit als Lehrer und auch für seine erste Wahlperiode als Bürgermeister (bis 2009) erhalten. Nur für die aktuelle Wahlperiode würde er wohl Ansprüche verlieren.

Gesetzlich allerdings ist diese Rechtsinterpretation nicht festgeschrieben – das ist der Grund, warum sie vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und vom Bund der Steuerzahler in Zweifel gezogen wird. Auch in der juristischen Fachliteratur wird eine solche Rechtsauffassung nicht geteilt. Insofern läge es wohl im Ermessen der für Adolf Sauerland zuständigen Landesversorgungskasse, ob seine Ansprüche erhalten bleiben. Darauf weist auch das nordrhein-westfälische Innenministerium in seinem Erlass hin. Bisher gebe es in dieser Frage keine gerichtliche Entscheidungspraxis. „Entscheidend ist die Prüfung im Einzelfall“, sagte Ministeriumssprecher Jörg Rademacher dem Tagesspiegel. Die Debatte um Sauerland beschreibt auch ein grundsätzliches und für viele Beamte relevantes Problem. So ist zum Beispiel nach Eingehen eines Beamtenverhältnisses der Wechsel in die Privatwirtschaft mit finanziellen Verlusten verbunden.

Die Stadt Duisburg hat am Mittwoch einen ersten Bericht vorgelegt. Zu welchem Schluss kommen die Gutachter?

Der Bericht einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei wurde am Mittwoch im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtages beraten. Die Anwälte haben nach eigenen Angaben im Auftrag der Stadt Duisburg vor allem die „Zuständigkeiten und die Aufgabenerfüllung“ der Stadt Duisburg überprüft. Die Gutachter weisen vor allem darauf hin, dass andere als die Stadt die Verantwortung tragen und verweisen an verschiedenen Stellen zum Beispiel auf den hinzugezogenen Gutachter, den Duisburger Universitätsprofessor Michael Schreckenberg. Die Duisburger Verwaltung habe keine gesetzlichen Pflichten verletzt, heißt es weiter, es gebe allerdings Hinweise, dass „Dritte“, also der Veranstalter Lopavent, gegen Vorgaben verstoßen hätten. Die Anwälte verweisen allerdings auch darauf, dass sie die Unterlagen erst am vergangenen Freitag und an diesem Montag erhalten haben. Es handelte sich um insgesamt 35 Aktenordner. Auch sind die Originalakten der Stadt von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.

Einige Landesparlamentarier zeigten sich verärgert, dass Bruchstücke des Papiers zuvor bei den Medien gelandet waren und den Eindruck erweckten, die Stadt treffe überhaupt keine Schuld. „Das ist der Bericht einer von der Stadt beauftragten Anwaltskanzlei, nicht mehr und nicht weniger“, urteilte der Duisburger Landtagsabgeordnete Sören Link (SPD), der auch die Frage stellte, warum das gut besetzte Rechtsamt der Stadt teure Experten von außen hinzuziehen muss, um Fragen des Parlamentes zu beantworten.

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