Privatsphäre: Das Recht des Max Mosley
Der wegen der Affäre um ein Sexvideo in Bedrängnis geratene Motorsportboss Max Mosley hat einen juristischen Sieg erzielt. Ein Londoner Gericht verurteilte den britischen Zeitungsverlag News Group Newspapers zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 60.000 Pfund.
Die zum Verlag gehörende Boulevardzeitung „News of the World“ hatte auf ihrer Internetseite ein Video veröffentlicht, in dem Mosley bei Sexspielen mit Prostituierten zu sehen war. Die heimliche Aufnahme des Videos und die massive Berichterstattung darüber seien weder durch öffentliches Interesse noch anders zu rechtfertigen, begründete Richter David Eady sein Urteil.
Das Gericht folgte in seiner Urteilsbegründung Mosleys Angaben, nach denen es „keine Beweise“ für das in den Zeitungsberichten genannte, vermeintliche naziähnliche Verhalten gebe. „Es gab Fesselungen, Schläge und Dominaspiele, die für sadomasochistische Praktiken typisch zu sein scheinen“, erklärte der Richter. Dies reiche aber nicht als Begründung für eine Berichterstattung in einem derart „massiven Umfang“. Mosley übertreibe kaum, wenn er sage, dass sein Leben dadurch „ruiniert“ worden sei, sagte der Richter weiter. Der 68-Jährige hatte eingeräumt, an der Orgie mit fünf Prostituierten teilgenommen und jeder Frau umgerechnet 630 Euro für ihre Dienste gezahlt zu haben. Er wehrte sich jedoch vehement gegen die Nazi-Vorwürfe, die sich nunmehr als haltlos erwiesen haben. Im Prozess sagte Mosley, er könne sich schon wegen seiner Familiengeschichte nur wenige „unerotischere Dinge als Nazi-Rollenspiele“ vorstellen. Mosley ist der Sohn des Rechtsextremisten Oswald Mosley, der als Freund und Bewunderer Hitlers galt und in den 30er Jahren eine faschistische Partei gegründet hatte. AFP
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