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Drohnen können nicht nur überwachen. Auch zum Transport von Drogen können sie "zweckentfremdet" werden.
© dpa

Ferngesteuerte Flugobjekte als Drogenkuriere: Bundesländer haben ein Drohnenproblem

Fliegende Drohnen über Haftanstalten sind der Alptraum der Sicherheitsbehörden. Der erste gestrandete Überflieger mit Drogen und Handy wurde auch in Deutschland bereits gesichtet. Die Länder machen sich nun Gedanken, wie sie aufrüsten können gegen die Überflieger.

Die Bundesländer wollen den Einsatz fliegender Drohnen bei kriminellen Aktionen wie etwa dem Drogenschmuggel in Haftanstalten aktiv bekämpfen. Eine Staatssekretärsrunde aus den Justizressorts aller Bundesländer soll daher am 5./6. Mai in Bremen nach Lösungen suchen, teilte das niedersächsische Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur in Hannover mit. Aktuell findet eine Länderumfrage zum Umgang mit der Drohnengefahr statt. Dabei soll auch ein Bedarf für neue gesetzliche Regelungen ausgelotet werden.

Die deutschen Behörden sind spätestens nach dem Fund einer mit Handy und Drogen beladenen Drohne in einer Haftanstalt in Hamburg alarmiert. Der deutsche Sicherheitsexperte Helmut Spahn mahnte im dpa-Interview ein stärkeres Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Drohnenrisiken an. „Ich glaube, dass es sich um eine wachsende Bedrohung handelt“, sagte er. Denkbar wäre auch ein Drohnen-Führerschein oder eine Besitzkarte wie bei Waffen.

Einzellösungen führten allerdings kaum weiter. Spahn: „Da muss eine konzertierte Aktion her, da müssen alle an einem Strang ziehen.“ Der Informatiker und Drohnen-Spezialist Sven Manske von der Universität Duisburg-Essen spricht sich zudem für einen gesetzlich vorgeschriebenen Einbau von elektronischen Geräten aus, die die Zuordnung der Drohnen zum Eigentümer ermöglichen könnten.

In einzelnen Bundesländern - darunter auch Niedersachsen - wurden bereits sogenannte „drone tracker“ als mögliche Abwehrmittel rund um schützenswerte Anlagen oder Plätze von den Herstellern vorgestellt. Solche Geräte sollen den Luftraum mittels Schall, Wärmebild, Tag/Nacht-Kamera und in späteren Generationen auch mittels Radar überwachen können.

Nach erfolgreichem Abschluss der technischen Entwicklung, so das Justizministerium in Hannover, wäre es durchaus möglich, Justizvollzugseinrichtungen vollständig oder teilweise mit dieser Technik zur Drohnenerkennung auszustatten. Eine Entscheidung steht zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht an. (dpa)

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