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Der Täter hatte im Mai 2017 ein Taxi gestohlen, damit raste er in ein Großraumtaxi.
© Georg Wendt/dpa

Tödlicher Unfall in Hamburg: Bundesgerichtshof bestätigt erstmals Mordurteil gegen Raser

Ein Hamburger Raser muss wegen eines tödlichen Unfalls lebenslang in Haft. Das Mordurteil ist nach einer höchstrichterlichen Entscheidung rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hat erstmals ein Mordurteil gegen einen Raser bestätigt. Die Bundesrichter wiesen in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück. Damit ist das Urteil gegen den Hamburger Raser rechtskräftig.

Das Landgericht Hamburg hatte ihn vor einem Jahr zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte betrunken ein Taxi gestohlen, sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert, anschließend verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und raste mit 130 Kilometern pro Stunde in ein entgegenkommendes Fahrzeug. Dabei starb ein Mensch, zwei weitere wurden verletzt.

Das Landgericht Hamburg hatte ihn wegen Mordes verurteilt, weil einen "bedingten Tötungsvorsatz" bei dem Täter erkannte. Ihm seien das Leben anderer und das eigene Leben gleichgültig gewesen. Der Bundesgerichtshof folgte nun dieser Argumentation.

Es ist das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof ein Mordurteil wegen Raserei bestätigt. Die Bundesrichter hatten ein ähnliches Urteile gegen zwei Berliner Raser vor einem Jahr aufgehoben, weil sie einen Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt sahen. Der Prozess wurde zu dem Unfall 2016 auf dem Ku'damm wurde vom Landgericht im August 2018 neu gestartet. Einer der Angeklagten will nächste Woche sein Schweigen brechen. (Tsp, AFP)

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