Privatinsolvenz eines Rappers: 50 Cent hat zero Cent
Der Rapper 50 Cent hat Privatinsolvenz angemeldet. Möglicherweise wird er sich jetzt umbenennen: Zero Cent. Das Mitleid unseres Kolumnisten Helmut Schümann hält sich dennoch in Grenzen.
Dass Namen keineswegs nur Schall und Rauch sind, wusste schon Goethe. Er hat seinem Faust den Satz ja nur in den Mund gelegt, damit der den Namen Gottes nicht aussprechen musste. Das hätte den Pakt mit dem Teufel gefährdet. Keine Ahnung, ob Curtis James Jackson III aus dem New Yorker Stadtteil Queens auch einen Pakt mit dem Teufel abgeschlossen hat. Sicher ist auf jeden Fall, dass ihn schon sehr früh der Teufel geritten hat. Als Curtis zwölf Jahre alt war, begann er mit dem Drogenhandel und entwickelte mannigfaltige kriminelle Energie. Die brachte ihn mehrfach ins Gefängnis. Dann gab er sich den Namen 50 Cent und rappte sich durch die Welt. Da hätte man schon ahnen können, dass er mit Geld nicht umgehen kann. Was sind schon 50 Cent, da bekommt man auch in den Staaten nicht mal einen vernünftigen Joint für. Oder ist das ein zu bürgerlicher Einwand, weil Rapper wie 50 Cent gar nicht in Joint-Kategorien rechnen? Wichtiger ist in diesen Kreisen auf jeden Fall die „Power of the Dollar“, so hieß das Debütalbum von 50 Cent. Ein anderes Album heißt „Get Rich or Die Tryin“, „Werde reich oder stirb beim Versuch.“ Fast wäre ihm beides gelungen, beim Reichwerden wurde er einmal von Konkurrenten niedergestochen, ein anderes Mal trafen ihn neun Kugeln im Gesicht.
Vom Teufel hat ihn das nicht bekehrt. Erst vor Kurzem wagte 50 Cent wieder einen Ritt mit dem Beelzebub und veröffentlichte im Internet ein Sex-Video. Dummerweise hatte er die Erlaubnis der Protagonisten nicht eingeholt. Und deswegen hat der Rapper, dessen Vermögen vom „Forbes Magazine“ auf 500 Millionen Dollar geschätzt wurde, nun Privatinsolvenz angemeldet. Er wurde zu einer Schadenersatzzahlung von fünf Millionen Dollar an die Hauptdarstellerin des Videos verurteilt. Nun soll man meinen, bei 500 Millionen Dollar ließen sich fünf Millionen leicht abzweigen. Aber der Mann hat wohl noch andere Gläubiger zu bedienen, Schulden zu bezahlen, die durch „Ausgaben für Konsum“ entstanden sind, wie es in dem Insolvenzantrag formuliert ist. Um welchen Konsum es sich dabei handelt, wurde nicht näher bezeichnet. Der Verdacht liegt aber nahe, dass dieser Konsum ein wenig maßlos war. Oder, dass der Antrag ein wenig tricky ist. Es sollte noch in dieser Woche entschieden werden, ob 50 Cent nicht weitere Schadenersatzzahlungen leisten muss. Dazu kommt es nun nicht, weil der Insolvenzantrag den Prozess unterbricht und die Schadenersatzzahlungen erst mal ausgesetzt werden. Die Gefahr, dass sich 50 Cent demnächst in einen dann realistischen Zero Cent umbenennt, ist also gering.
Helmut Schümann
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