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Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen (Bündnis 90/Die Grünen).
© Archivbild: Fabian Sommer/dpa

Bußgeldverfahren eingestellt: Niederlage für Tübinger OB Palmer im Streit um nächtlichen Lärm

Das war eine Pleite für Boris Palmer vor Gericht: Das Bußgeldverfahren gegen den Studenten, mit dem er aneinander geraten war, wurde eingestellt.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) ist als Ordnungshüter in seiner Stadt nachts mit einem Studenten aneinandergeraten – und hat nun eine Schlappe vor Gericht kassiert. Wie das Amtsgericht Tübingen am Mittwoch mitteilte, wurde das Bußgeldverfahren wegen Ruhestörung gegen den Studenten eingestellt. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Palmer war an einem Novemberabend 2018 mit dem Mann und dessen Begleiterin in der Innenstadt aneinandergeraten. Palmer zufolge soll der Student ihn beschimpft und sich laut und aggressiv verhalten haben. Die Stadt Tübingen erließ auf Palmers Bestreben einen Bußgeldbescheid gegen den Mann unter anderem wegen nächtlicher Ruhestörung.

Das Gericht hat den Bescheid nun einkassiert, weil es eine Ahndung für nicht geboten hält. Nach Angaben seiner Anwältin Sandra Ebert hätte der Student 113,50 Euro zahlen sollen. Noch nicht entschieden hat das Amtsgericht über eine Unterlassungsklage ihres Mandanten gegen Palmer. Der Oberbürgermeister soll ihn unter anderem auf Facebook diffamiert haben.

Palmer teilte nach Bekanntwerden des Gerichtsbeschlusses mit: „Was ich in jener Nacht erlebt habe, war eine Respektlosigkeit und Missachtung des Amtes und der Person, die eine Gesellschaft nicht einfach achselzuckend hinnehmen sollte.“ Wieso das Gericht die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten für nicht geboten halte, sei ohne Begründung nicht nachvollziehbar. (dpa)

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