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Der Rockstar Neil Young
© Nils Meilvang/SCANPIX DENMARK/dpa

„Rockin' In The Free World“: Neil Young verklagt Trump

Bei Wahlkampfveranstaltung greift der US-Präsident gerne auf Songs des Rockstars zurück. Der hat davon genug – und zieht vor Gericht.

Rockstar Neil Young verklagt US-Präsident Donald Trump wegen der Nutzung seiner Lieder bei Wahlkampfveranstaltungen. Der 74-jährige Musiker veröffentlichte auf seiner Website eine Klageschrift gegen Trumps Wiederwahlkampagne.

Darin wirft Young dem Rechtspopulisten wegen des Abspielens der Songs „Rockin' In The Free World“ und „Devil‘s Sidewalk“ Urheberrechtsverletzungen vor. Für jeden weiteren Verstoß verlangt  er 150.000 Dollar Schadenersatz.

Young könne nicht zulassen, dass seine Musik „als 'Titelsong' für eine spalterische, unamerikanische Kampagne der Ignoranz und des Hasses“ verwendet werde, heißt es in der nicht datierten Klageschrift. Der in Kanada geborene Musiker, der inzwischen auch die US-Staatsbürgerschaft besitzt, hatte Trump in der Vergangenheit als „Schande“ für die USA bezeichnet.

Zahlreiche Musiker haben sich darüber beklagt, dass Trump bei Wahlkampfauftritten ihre Songs spielen, darunter Pharrell Williams, Rihanna, Aerosmith und Adele. Im Juni drohten die britischen Rocklegenden „Rolling Stones“ Trump eine Klage an, sollte der Präsident im Wahlkampf noch einmal auf ihren Kultsong „You Can't Always Get What You Want“ zurückgreifen. (AFP)

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