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Der Gewinner einer Dschungelprüfung bekam eine Packung Kekse eines Markenproduzenten aus Hannover
© picture-alliance / dpa/dpaweb

Unerlaubte Reklame im RTL-"Dschungelcamp"?: Zu viele Kekse, zu viele Werbekrümel

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt klagt gegen RTL wegen unerlaubter Werbung im "Dschungelcamp" .

Am 18. Februar beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Hannover mit einer im Jahr 2014 bei RTL ausgestrahlten Folge des Formats „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“. Laut einer Mitteilung des Gerichts wirft die Niedersächsische Landesmedienanstalt als zuständige Medienaufsichtsbehörde dem Privatsender vor, in der Sendung eine unzulässige Produktplatzierung vorgenommen und damit gegen einschlägige Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen zu haben. Danach darf ein Produkt, soweit seine erkennbare Darstellung überhaupt zulässig ist, „nicht zu stark herausgestellt werden; dies gilt auch für kostenlos zur Verfügung gestellte geringwertige Güter“.

In der beanstandeten Folge stellte eine Packung Kekse eines in Hannover ansässigen Markenproduzenten die Belohnung für eine erfolgreich absolvierte Prüfung dar, was von den Teilnehmern des „Dschungelcamps“ mit Jubel aufgenommen wurde. Jetzt klagt die Landesmedienanstalt gegen den Sender, weil sich beide Seiten nicht darüber verständigen konnten, dass das Produkt in der Sendung zu stark herausgestellt worden sei.

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