Beschwerden beim Presserat: Verstoßen Köln-Berichte gegen Kodex?
Hautfarbe und Herkunft eines Täters sollen nur in begründeten Ausnahmefällen genannt werden, heißt es im Kodex des Presserates. Gegen einige Berichte über die Vorgänge in Köln sind Beschwerden eingegangen.
Die Kritik an den Medien wegen der Berichterstattung anlässlich der Vorfälle in Köln ebbt nicht ab. Auch im Zusammenhang mit dem Kodex des Presserates. Um dem Rassismus in der Mitte der Gesellschaft keinen weiteren Auftrieb zu verleihen, sieht eine Regel vor, die Hautfarbe oder Herkunft des Täters bei Kriminalität – begangen durch Ausländer, Zuwanderer oder Flüchtlinge – nur in begründeten Ausnahmefällen zum Gegenstand der Berichterstattung zu machen. Es seien nun circa zwei Dutzend Beschwerden zur Köln-Berichterstattung eingegangen, sagt Edda Eick, Sprecherin des Presserates, dem Tagesspiegel. Einige davon beziehen sich auf jene Ziffer 12, Richtlinie 12.1 des Kodex. „Ob der Kodex verletzt wurde, können wir nicht sagen, man muss genau den Kontext prüfen, in dem berichtet wurde. Erst danach wird der Presserat zu einer abschließenden Bewertung kommen.“
Viele Medien hatten in den vergangenen Tagen argumentiert, im Kölner Fall müsse die Täterbeschreibung möglichst genau sein – schon, damit die Bevölkerung Hinweise an die Polizei weitergeben und Zusammenhänge zum organisierten Verbrechen klären kann. In ersten Berichten wurde mancherorts nicht auf die Täter eingegangen. Ex-Bundesinnenminister Friedrich hatte ein „Schweigekartell“ der Öffentlich-Rechtlichen moniert. Der WDR verteidigte seine Arbeit, das ZDF sah Versäumnisse. Markus Ehrenberg