Streaming-Websites: TV-Serien im Internet
Deutsche TV-Sender strahlen gerade amerikanische Serien häufig mit großer Verzögerung aus. Immer mehr TV-Serienfans greifen daher auf Streaming-Websites im Internet zurück, weil sie nicht mehr warten wollen. Ist das erlaubt?
Ein Jahr hat mehr als zwölf Monate. Jedenfalls bei „Mad Men“; besser gesagt, der Art und Weise, wie der Sender ZDFneo mit der preisgekrönten US-Serie umgeht. Anfang des Jahres wurde die letzte Folge der vierten Staffel im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt. Erinnern Sie sich noch: Werber Don Draper, 39, hatte seiner Sekretärin Megan einen Antrag gemacht. Auf die Antwort, die Hochzeitsparty und den 40. Geburtstag des Helden warten die Fans seit Monaten. Jedenfalls die, die die fünfte Staffel der preisgekrönten US-Serie regulär im Free TV bei ZDFneo anschauen und kein Geld für DVDs bei Amazon ausgeben wollen. Andere, und das werden immer mehr, fackeln nicht lange und schauen sich die – in den USA längst angelaufene – Fortsetzung der Serie auf einer der zahlreichen Streamingdienste im Internet an. Fernsehen von morgen. Fernsehen im Graubereich.
Wenn da nämlich nicht diese Rechtsunsicherheiten wären, die mit diesen kostenlosen Streamingdiensten und der Berichterstattung darüber zu tun haben, in der auch das Thema Download, also das Herunterladen eines ganzen Films, eine Rolle spielt. Stichwort: Abmahnwelle. Erst in der vergangenen Woche wurde eine Kinoraubkopiererin auf frischer Tat in Mannheim ertappt und ein illegales Downloadportal abgeschaltet. Den Anbietern von Raubkopien geht es an den Kragen. Fakt ist aber auch: Beim Streamen, also dem bloßen Anschauen eines Films ohne Herunterladen, ist man als Gucker rechtlich auf der sichersten Seite. Dabei werden in der Regel keine Kopien erzeugt.
Kein bindendes rechtliches Urteil in Sachen Streaming
Es gibt jedenfalls noch kein bindendes rechtliches Urteil in die eine oder andere Richtung. „Hier wird immer viel durcheinandergebracht“, sagt der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Michael Terhaag. „Der Gesetzgeber wäre gefragt, zum Thema Streaming was zu sagen.“ Das sieht die GVU, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrrechtsverletzungen, etwas anders. „Zum Thema Streaming gibt es unter Juristen unterschiedliche Auffassungen“, sagt eine GVU-Sprecherin. Dies hänge mit den technischen Vorgängen zusammen. Nach Auffassung einiger stelle das Nutzen eines illegalen Streams allein deshalb keine Urheberrechtsverletzung dar, weil bei dieser Technik eine dauerhafte Speicherung der Datei zwar möglich, aber grundsätzlich nicht vorgesehen sei. „Eine andere Auffassung besagt, dass die Zwischenspeicherungen, die für ein ruckelfreies Angucken des Streams notwendig sind, juristisch bereits den Tatbestand einer Vervielfältigung darstellen.“ Es sei also nun Aufgabe der Gerichte, hier zu Entscheidungen zu kommen.
Das Amtsgericht Leipzig sieht Streaming als Urheberrechtsverletzung
Bislang hat sich lediglich ein Gericht damit befasst. Das Amtsgericht Leipzig hat im Dezember 2011 geurteilt, dass beim Streaming Zwischenspeicherungen und damit Vervielfältigungshandlungen erfolgen. Zudem habe der Streamingvorgang eine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung für den Nutzer, da er sich genau mittels dieser Daten den wirtschaftlichen Wert der Nutzung verschaffe. Dass es dennoch selten zu Verfahren wegen des Nutzens von Streams komme, hänge damit zusammen, so die GVU-Sprecherin, dass Urheberrechtsdelikte ein Antragsdelikt sind, sofern sie nicht gewerbsmäßig begangen werden. Die aktive GVU-Arbeit ziele auf die Ersteller und Anbieter, nicht jedoch auf „reine Nutzer“. Daher stelle die GVU gegen „reine Nutzer“ von sich aus auch keinen Strafantrag.
So weit, so gut, für den Streamer/Nutzer zumindest. Don Draper ist für Tausende von Fans also längst auf Hochzeitsreise, in „Mad Men“. Ähnlich Fortgeschrittenes gilt für Serien wie „How I Met your Mother“, „The Walkind Dead“ oder „Game Of Thrones“. Die Free-TV-Sender müssen sich nicht wundern, wenn die Quoten bei später Ausstrahlung überschaubar bleiben. Don Draper steckt bei ZDFneo immer noch mit dem Heiratsantrag fest. Die fünfte Staffel „Mad Men“ ist laut ZDF für Ende 2013 vorgesehen. Begründung: Die monatelangen Abstände zwischen den Staffeln kämen durch Programmnotwendigkeiten der US-Sender und deren standardisierte Produktionsabläufe zustande. Das ist wohl alles richtig, aber belanglos – für das ästhetische Vergnügen, eine Qualitätsserie am Stück zu sehen. Solange es nicht verboten ist.
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