Empfehlung der KEF-Kommission: Rundfunkbeitrag runter auf 17,20 Euro pro Monat
Die Expertenkommission KEF schlägt für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 eine Senkung des Rundfunkbeitrages von 17,50 Euro auf 17,20 Euro im Monat vor.
Wegen eines millionenschweren Überschusses bei den Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio schlägt die Expertenkommission KEF eine Senkung um 30 Cent ab 2017 auf 17,20 Euro im Monat vor. „Wir empfehlen eine Absenkung, weil es einen Überschuss in der nächsten Periode gibt“, sagte der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Heinz Fischer-Heidlberger, am Mittwoch in Mainz. Die Chefin der Länder-Rundfunkkommission, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), will mit den übrigen Regierungschefs über den Vorschlag beraten. „Wir möchten möglichst lange Beitragsstabilität sicherstellen“, betonte sie. Denn die Rücklage, die die KEF für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 auf eine halb Milliarde Euro beziffert, gebe es nur für diesen Zeitraum - nicht aber darüber hinaus. Es wäre die zweite Absenkung binnen kurzer Zeit, denn bereits 2015 haben die Ministerpräsidenten den Beitrag reduziert. Doch schon in wenigen Jahren müssen die Beitragszahler voraussichtlich mit einem satten Anstieg rechnen. Ab 2021 könnten nach aktuellen Berechnungen der KEF mehr als 19 Euro fällig werden.
Reduzierung beruht auf Mehreinnahmen
Denn die Reduzierung des Rundfunkbeitrags ist nicht etwa Folge eines gesunkenen Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dieser steigt im Gegenteil kontinuierlich an. Viel mehr bescherte die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2013 in der aktuellen Beitragsperiode von 2013 bis Ende 2016 einmalige Mehreinnahmen von insgesamt 1,59 Milliarden Euro. Das Geld liegt noch auf Sperrkonten, soll aber in der kommenden Beitragsperiode 2017 bis 2020 zur Finanzierung der Sender genutzt werden. Im Ergebnis kann die KEF, die gemäß Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag jede Beitragsperiode isoliert betrachtet, deshalb jetzt eine Minderung empfehlen.
Schon ab der übernächsten Gebührenperiode 2021 bis 2024 ist der Puffer jedoch aufgebraucht. Zugleich steigt der Bedarf der Anstalten in Bereichen wie Personal und Produktion, hinzu kommen teure Sportrechte und eine klaffende Pensionslücke. Ohne hartes Sparprogramm wird eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags deshalb unumgänglich sein.
Sollten die Ministerpräsidenten den Beitrag wie von der KEF empfohlen jetzt um 30 Cent senken, stünde ab 2021 eine Anhebung auf etwa 19,40 Euro an, wie der in Bonn erscheinende Fachdienst „Medienkorrespondenz“ unter Verweis auf KEF-Berechnungen Anfang April berichtete. Ob die Länderchefs der zu erwartenden KEF-Empfehlung auf Beitragsminderung folgen, ist noch nicht sicher. Eine Abweichung ist nur in seltenen Fällen rechtlich zulässig. Doch auch ohne Absenkung in der kommenden Periode müsste der Rundfunkbeitrag 2021 immerhin noch auf etwa 19,10 Euro steigen, um die Deckungslücke zu schließen.
Arbeitsgruppe soll Sparpotenzial bei Anstalten untersuchen
Im einen wie im anderen Fall wäre der Beitragsaufschlag deutlich - womöglich zu deutlich nicht nur für bekennende Gegner des öffentlich-rechtlichen Systems. Die Rundfunkkommission der Länder hat deshalb eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ beschäftigen soll. Sie soll das Sparpotenzial der Anstalten untersuchen.
Im laufenden Jahr liegen die Gesamtaufwendungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei rund neun Milliarden Euro. Finanziert werden damit auch 3sat, Arte, Phoenix, der Kinderkanal Kika, die Digitalkanäle von ARD und ZDF, die 55 Hörfunkprogramme der ARD und das im Oktober startende neue online-basierte Jugendangebot von ARD und ZDF. Die „Strukturoptimierung“ müsste schon erheblich ausfallen, um eine Beitragserhöhung zu verhindern, bis hin zur Abschaffung ganzer Sender.
Neuerliche Debatten über das Für und Wider der Öffentlich-Rechtlichen werden sich kaum vermeiden lassen. Dabei hatte das Bundesverwaltungsgericht das System erst im März mit seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag gestützt. Es erklärte die Haushaltsabgabe, die 2013 die bis dahin geltende gerätebezogene Rundfunkgebühr abgelöst hatte, für rechtmäßig. Die obersten Verwaltungsrichter konnten eine Steuer, die die Bundesländer gar nicht hätten beschließen dürfen, im Rundfunkbeitrag nicht erkennen. Einige Kläger haben bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil angekündigt. (mit epd)
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