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Umzugsservice: Noch kein Anschluss unter dieser Nummer

Telefon, Internet, Fernsehen: Wer umzieht, sollte sich rechtzeitig um die richtigen Verträge und Anbieter kümmern.

Gründe für einen Umzug gibt es reichlich, vor allem in Berlin: Nachwuchs, Versetzung durch den Arbeitgeber oder die Erfüllung des Traums „Eigenheim“. Damit dann auch am neuen Wohnort Internet-Verbindung, Telefon- und Fernsehanschluss pünktlich und reibungslos zur Verfügung stehen, sind einige Dinge zu beachten.

Welche Dienste stehen am neuen Wohnort zur Verfügung?

Noch vor allen anderen Maßnahmen sollte ein Verfügbarkeitscheck durchgeführt werden. Jeder Anbieter stellt auf seinen Internetseiten ein Abfragetool zur Verfügung. Signalisiert es, dass am neuen Wohnort die gewünschte Technologie angeboten wird, können die nächsten Schritte getan werden. Egal ob DSL oder Kabelanschluss: Die Anbieter benötigen für den Wechsel des Anschlusses etwa vier Wochen. Deshalb den gewünschten Umzugstermin möglichst frühzeitig dem Anschlussanbieter mitteilen. Für diese Wechselmitteilungen halten die meisten Provider online entsprechende Formulare bereit. Es ist sehr hilfreich, wenn neben der neuen Adresse auch die Rufnummer und der Name des vorherigen Anschlussinhabers bekannt sind. Die neue Adresse sollte möglichst exakt angegeben werden. Je genauer die Lage bezeichnet wird, desto geringer ist das Risiko, dass es zu Verwechslungen kommt.

Umzug mit dem gleichen Anbieter

Unkompliziert und in aller Regel ohne zusätzliche Kosten verläuft der Umzug, wenn der Anschluss an den neuen Wohnort mitgenommen wird. Nach Absenden der Benachrichtigung sollte der Provider den Auftrag bestätigen. Ist das auch nach einer Woche noch nicht erfolgt, ist es ratsam, nachzuhaken und sich den Wechsel bestätigen zu lassen. Unter Umständen muss am neuen Wohnort die notwendige Infrastruktur durch einen Techniker freigeschaltet oder eingerichtet werden. Dies sollte ebenfalls in der Auftragsbestätigung vermerkt sein. Viele Anbieter bieten den Wechselservice kostenlos an. Dort, wo eine Pauschale im Vertrag zwischen Kunden und Provider festgeschrieben wurde, haben die Mitarbeiter in den Hotlines aber genügend Spielräume, um auf diese Pauschale zu verzichten. Wer direkt danach fragt, hat gute Chancen, den Wechsel kostenfrei zu erhalten.

Ist ein Anbieterwechsel notwendig?

Möglicherweise ist im Falle eines Umzugs der Wechsel des Anbieters notwendig. Dies zeigt das Ergebnis des Verfügbarkeitschecks. Bei der Suche behilflich sind Online-Portale wie dsl-magazin.de oder verivox.de. Die Ab- und Anmeldung des Kunden machen die Provider in aller Regel untereinander aus. Achtung: Hier lauert einer der Stolpersteine bei einem Umzug. Viele Kunden kündigen von sich aus den Anschluss und lösen damit unnötige Komplikationen aus. Kunden sollten die entsprechenden Bestätigungsschreiben der Anbieter abwarten. Es ist aber durchaus empfehlenswert, sich nach angemessener Wartezeit bei den Unternehmen zu melden, um nachzufragen, ob alles in die Wege geleitet worden ist.



Wechsel der Anschlusstechnik

Unter Umständen ist die Bereitstellung neuer Technik und kostenpflichtiger Hardware wegen des Umzugs notwendig. So realisiert der Anbieter Alice-DSL seine Telefonanschlüsse über verschiedene Technologien. Über diesen Umstand muss der Anbieter seinen Kunden aufklären. Optimal ist es, bei einem Informationsgespräch mit dem Anbieter nachzufragen, ob sich an der Anschlusstechnik etwas ändert. Gut, wer einen Experten im Bekanntenkreis hat. Eine Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Anschluss sind auch die zu (fast) jedem Anbieter im Netz erreichbaren Kundenforen. Hier lassen sich alle Fragen vor dem Umzug mit Kunden und teilweise inkognito mitschreibenden Hotline-Mitarbeitern klären.

Achtung: Sonderkündigung

DSL-Verträge werden oft mit einer Mindestlaufzeit von zwölf bis 24 Monaten angeboten. Eine Kündigung ist am Ende der Laufzeit möglich. Kommt der Anbieter seinem Kunden entgegen, wird eine Abschlagszahlung fällig. Wer nicht doppelte Gebühren zahlen will, muss seinen Vertrag genau lesen. Bietet der Provider am neuen Wohnort seine Dienste nicht an, wurde dies bisher als wichtiger Grund im Sinne eines Sonderkündigungsrechts angesehen. Im November 2010 fällt der BGH aber ein Urteil, das für Aufsehen sorgte. Im konkreten Fall wurde dem Kunden das Sonderkündigungsrecht beim Wohnortwechsel abgesprochen. Dieses Urteil ist nach Ansicht von Juristen auf andere Angebote wie Kabelanschlüsse zu übertragen. Die Richter argumentierten, dass der niedrige Monatspreis für den Anbieter nur zu kalkulieren war, weil mit einer festen Periode gerechnet worden ist. Diese langen Vertragsbindungen tauchen dann auf, wenn eine Hardware zur Miete angeboten wird, wie es bei IP-TV-Angeboten der Fall ist. Deshalb ist es ratsam, sich vor einem Umzug mit dem eigenen Anbieter hierüber in Verbindung zu setzen. Da es keine Rechtssicherheit für die Kunden gibt, machen sich Verbraucherzentralen dafür stark, dass der Gesetzgeber ein generelles Kündigungsrecht im Falle eines Umzugs schafft. Kommt ein solches Gesetz, werden die Provider reagieren. Es ist damit zu rechnen, dass das Risiko der vorzeitigen Vertragslösung in Tarife eingepreist wird. Das Sonderkündigungsrecht gilt nach einschlägiger Rechtsprechung weiterhin, sofern der Anbieter seine Leistungen nicht vertragskonform erbringt. Auch hier gibt es einen Haken. Wer einen Vertrag geschlossen hat, in dessen Tarif eine DSL-Geschwindigkeit zugesagt wurde, hat kein Kündigungsrecht, wenn vor Ort statt der versprochenen 16000 Bit/s lediglich 10 000 oder weniger verfügbar sind. Hier zeigt ein Blick ins Kleingedruckte, dass vertraglich meist eine niedrigere Datenrate zugesichert wird. Erst wenn diese Mindestgrenze dauerhaft nicht erreicht wird, kann sich daraus ein Sonderkündigungsrecht ergeben.

Rufnummer behalten?

Wer umzieht, darf seine bisherige Rufnummer behalten. Das gilt auch dann, wenn der Provider gewechselt wird. Dieses Recht zur Rufnummernportierung ist im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben. Den technischen Vorgang machen die Netzanbieter in aller Regel untereinander aus. Damit das reibungslos klappt, darf der Anschluss nicht vom Kunden selbst vor dem Wechsel zum nächsten Anbieter gekündigt worden sein. In diesem Fall geht die Telefongesellschaft möglicherweise davon aus, dass die Rufnummer wieder frei wird.

Vorteil Triple Play: Telefon, Internet und TV aus einer Hand?

Das Bestreben der Anbieter in den vergangenen Jahren zielte darauf ab, zu einem Triple-Player zu werden. Der Kunde erhält die Dienste audiovisuelle Unterhaltung (Fernsehen, zum Teil auch Video-on-Demand), Telefonie und Internetzugang aus einer Hand. Mit günstigen Paketpreisen buhlen insbesondere Kabel Deutschland, die Telekom und Alice (inzwischen zu O2 gehörend) um die Gunst der Kunden. Die Installation der Hardware wird als unkompliziert beschrieben und im Falle eines Falles muss nur eine Hotline angerufen werden. Das hat auch Schattenseiten. Im Falle einer Störung kann der Kunde weder telefonieren, noch im Internet surfen, das Fernsehen fällt als Zeitvertreib aus. Und zum Problem kann sich der nochmalige Wechsel des Anbieters ausweiten. Neben der rechtlichen Problematik und den eventuell weiter zu zahlenden Gebühren muss der Kunden im ungünstigsten Fall gleich zu drei unterschiedlichen Gesellschaften wechseln. Deswegen sind Triple-Play-Angebote am interessantesten für Menschen, die in Ballungsräumen leben und voraussichtlich innerhalb des Ballungsraums umziehen.

Falls der Umzugsservice nicht klappt

Auch wenn Internetforen voller Geschichten stecken, die von monatelanger Unerreichbarkeit nach dem Umzug berichten – die Mehrzahl der Umzüge verläuft reibungslos. Wenn am neuen Wohnort gar nichts geht, kann das zeitweise oder dauerhafte Ausweichen auf einen Mobilfunkvertrag mit UMTS eine Option darstellen. Dann allerdings nur solche Verträge mit einer Flatrate. Inzwischen sind auch Geräte am Markt, die sich mit dem gelieferten UMTS-Modem so koppeln lassen, dass andere Computer sich per WLAN daran anmelden können. Deren Einrichtung ist auch Laien möglich.

Hilfe im Internet:

www.dsl-magazin.de

www.verivox.de.

Stephan Lamprecht

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