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Die Spitzenkandidatin der Partei Alternative für Deutschland (AfD), Alice Weidel, muss sich die Bezeichnung "Nazi-Schlampe" gefallen lassen.
© dpa

Alice Weidel verliert gegen "extra3" vor Gericht: "Nazi-Schlampe" ist okay, weil Satire

In der NDR-Sendung "extra3" durfte AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel als "Nazi-Schlampe" bezeichnet werden. Weil es satirisch gemeint war, urteilt das Hamburger Landgericht.

Was Jan Böhmermann und seinem "Ziegenficker"-Gedicht recht ist, das muss Christian Ehring und seiner "Nazischlampe" recht sein: Beides ist zulässige Satire. Im aktuellen Streit um die Formulierung „Nazi-Schlampe“ in der NDR-Satiresendung „extra 3“ hat das Hamburger Landgericht nämlich einen Unterlassungsantrag der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel zurückgewiesen. Es gehe in klar erkennbarer Weise um Satire, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, erklärte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Weidel stehe als AfD-Spitzenkandidatin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse überspitzte Kritik hinnehmen.

Die umstrittene Äußerung beziehe sich mit den Begriffen „Nazi“ und „Schlampe“ in satirischer Weise auf ihre Forderung, dass politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre, stellte die Pressekammer fest. Erkennbar gehe es nicht darum, heißt es einer Mitteilung des Gerichts, dass Alice Weidel hinter dem Leitbild des Nationalsozialismus stehen würde oder sie Anlass für die Bezeichnung "Schlampe" gegeben hätte. Der Zuschauer von "extra 3" begreife den Begriff "Nazi" als grobe Übertreibung, die an Weidels Wahl zur Spitzenkandidatin der AfD anknüpfe, nehme deswegen aber nicht an, dass Alice Weidel Anhängerin der Nazi-Ideologie sei. Der Bezug zu „Nazi“ besteht laut Beschluss darin, dass Weidels Partei „in weiten Teilen der Öffentlichkeit eher als Partei des rechten, teilweise auch sehr rechten Spektrums wahrgenommen wird“.

Frau Weidel sollte sich bedanken, denn es wurde ihr vor Augen geführt, was es heißt, alle politische Correctness mal über den Haufen zu schmeißen. Eine Gratis-Lehrstunde bekommt man nicht überall.

schreibt NutzerIn torrez

Was heißt "Schlampe"?

Der Aussagegehalt von „Schlampe“ habe zwar eine sexuelle Konnotation. Es liege für den Zuschauer aber auf der Hand, „dass die Bezeichnung nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist“. Anlass für ihre Verbreitung sei allein die Forderung, die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen, gewesen. Moderator Christian Ehring hatte in der Sendung am 27. April auf Weidels Rede beim AfD-Parteitag in Köln reagiert: „Jawohl. Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht.“ Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Der Bevollmächtigte von Weidel habe bereits eine Beschwerde zum Oberlandesgericht angekündigt.

Die AfD schäumt

AfD-Sprecher Christian Lüth sagte: „Dieses erste Urteil zeigt, wie weit man in Deutschland unter dem Deckmantel der Satire gehen kann. Dass solche aggressiven Diffamierungen auch eine sicherheitsrelevante Komponente für Frau Weidel haben, scheint das Gericht nicht berücksichtigt zu haben. Wir werden gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.“ (mit dpa)

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