5,6 Milliarden Euro aus Rundfunkbeiträgen für die ARD: MDR-Verwaltungsdirektor: „96 Prozent fließen ins Programm“
Die ARD erzielt bis 2020 einen Überschuss von 242 Millionen Euro. Aber das Geld kommt in die Rücklage. Ein Interview mit dem Finanzexperten Ralf Ludwig
Herr Ludwig, die ARD wird die Beitragsperiode 2017 bis 2020 mit einem prognostizierten Überschuss von 242 Millionen Euro abschließen. Was sind die wesentlichen Ursachen für dieses Ergebnis?
Mit der Anmeldung zum 21. KEF-Bericht übermitteln die ARD-Landesrundfunkanstalten die mittelfristigen Finanzplanungen für den Zeitraum 2017 bis 2020 an die KEF. Im Ergebnis wird für den Zeitraum 2017 bis 2020 ein Überschuss in Höhe von 242 Millionen Euro allerdings vor Abzug der zu bildenden Beitragsrücklage angemeldet. Nach Abzug der Beitragsrücklage verbleibt deshalb ein Minus von 139 Millionen Euro. Dieser ungedeckte Fehlbetrag resultiert insbesondere aus einer ungünstigeren Entwicklung der Beitragserträge. Im Vergleich zur Feststellung der KEF in ihrem 20. Bericht beinhaltet die Anmeldung zum 21. KEF-Bericht für die ARD 233 Millionen Euro geringere Beitragserträge für den Zeitraum 2017 bis 2020. Darüber hinaus berücksichtigt die Anmeldung nunmehr auch die Kompensation für die Werbezeitenbeschränkung in Nordrhein-Westfalen in Form geringerer Werbeerträge, die sich für die ARD auf 81 Millionen Euro belaufen.
Was wird die Arbeitsgemeinschaft mit dem Überschuss machen? Ist ein Absenken des Monatsbeitrages von aktuell 17,50 Euro in der kommenden Periode ab 2021 drin?
Gemäß Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag erstellt die KEF alle zwei Jahre einen Bericht über die finanzielle Situation von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE. Grundlage für diesen Bericht ist die von den Rundfunkanstalten erstellte ‚Mittelfristige Finanzplanung’, die einen Zeitraum von vier Jahren umfasst. Die KEF legt den Ländern in der Regel alle vier Jahre einen Bericht mit einer Empfehlung über die zukünftige Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags für den Zeitraum von vier Jahren vor. Zwei Jahre danach werden in einem sogenannten Zwischenbericht die Feststellungen der KEF aus dem vorherigen Bericht überprüft.
Beim 21. KEF-Bericht handelt es sich um einen sogenannten Zwischenbericht, in dem die Feststellungen des beitragsrelevanten 20. KEF-Berichts aktualisiert und überprüft werden sollen. Insofern ist nicht mit einer Empfehlung zur Anpassung des monatlichen Beitrags zu rechnen.
Darüber hinaus haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Herbst 2016 entgegen der Empfehlung der KEF im 20. KEF-Bericht beschlossen, den Rundfunkbeitrag auch ab 2017 bei 17,50 Euro monatlich zu belassen. Die hierdurch entstehenden Mehrerträge sind von ARD, ZDF und Deutschlandradio wieder in eine Rücklage einzustellen und für etwaige Mehrbedarfe in der Beitragsperiode 2021 bis 2024 zu verwenden. Die Mehrerträge stehen den ARD-Landesrundfunkanstalten somit in der laufenden Beitragsperiode nicht zur Verfügung.
Ob es einer Anpassung des monatlichen Beitrags ab 2021 bedarf, entscheidet der Gesetzgeber auf Grundlage des Paragraphen 12 Rundfunkstaatsvertrages, wonach die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so zu bemessen ist, dass dieser seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann. Gleichzeitig sind der Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten. Daher werden die ARD-Anstalten auf der Grundlage des im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelten Verfahrens im Rahmen des 22. Berichtes ihren Finanzbedarf bei der KEF anmelden, die wiederum nach entsprechender Prüfung des angemeldeten Bedarfs eine Empfehlung an die Politik zur monatlichen Höhe des Rundfunkbeitrages ab 2021 aussprechen wird. Die Anmeldung der Rundfunkanstalten für diesen 22. KEF-Bericht erfolgt aller Voraussicht nach im April 2019.
Die Zahl der Beitragszahler sinkt - weil die Zahl der Säumigen und Verweigerer steigt?
Nein. Am 01.01.2013 wurde der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag eingeführt. Das bis dahin gültige geräteabhängige Gebührenmodell wurde abgelöst. Ab März 2013 wurde dann ein einmaliger Meldedatenabgleich durchgeführt. Darüber hinaus wurde im November 2013 zusätzlich die Einführung der rückwirkenden Direktanmeldung beschlossen. Wenn ein Beitragsschuldner also trotz mehrmaliger Aufforderung des Zentralen Beitragsservice nicht reagiert, so wurde aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit eine rückwirkende Direktanmeldung zum 01.01.2013 vorgenommen.
Diese Verfahrensweise hat zu einer Vielzahl von quasi automatischen Wohnungsanmeldungen geführt, die im Anschluss vom Zentralen Beitragsservice weiter bearbeitet werden mussten. Mittlerweile ist ein großer Teil dieser Klärungen abgeschlossen. Dabei hat sich herausgestellt, dass einige bereits angemeldete Wohnungen wieder abgemeldet werden müssen, z. B. weil schon jemand anders einen Beitrag für die gleiche Wohnung bezahlt oder ein Befreiungsgrund vorliegt.
Für den Zeitraum 2013 bis 2016 hat die ARD Beitragserträge in Höhe von durchschnittlich 5.639 Millionen Euro per annum erzielt. Für den Zeitraum 2017 bis 2020 ergeben die aktuellen Planungen für die ARD Beitragserträge in Höhe von nur noch durchschnittlich 5.563 Millionen Euro per annum.
Hartnäckig hält sich die Behauptung, nicht zuletzt von Aussagen der Gebührenkommission KEF gestützt, dass nur 40 Prozent der Erträge ins Programm fließen. Widersprechen Sie dieser Behauptung?
Ja. Wenn das so wäre, hätten wir ein Problem. Tatsächlich dienen die gesamten Aufwendungen der ARD unmittelbar der Erstellung und Verbreitung der TV-, Hörfunk- und Internet-Angebote, die von der Bevölkerung in hohem Maße geschätzt werden.
Die KEF selbst schreibt in ihrem 20. KEF-Bericht: „Die Zuordnung in Personal-, Programm- und Sachaufwand dient primär der Strukturierung entsprechend den Aufwandsarten, auch wenn jeglicher Aufwand der Rundfunkanstalten letztlich der Erfüllung des Programmauftrags dienen“.
Bei der von der KEF dargestellten Kategorie „Programmaufwand“ handelt es sich lediglich um Aufwendungen für fertig „eingekauftes“ Programm und Rechte (z. B. Auftragsproduktionen, Sport- und Filmrechte). Neben diesen Programmaufwendungen dienen insbesondere die Personalaufwendungen (z. B. für Redaktionsmitarbeiter, Kameraleute, Cutter), aber auch die anderen Aufwandskategorien unmittelbar oder mittelbar der Erstellung bzw. Veranstaltung von Rundfunkprogrammen.
Der tatsächliche Programmaufwand liegt also viel höher als nach der KEF-Systematik ausgewiesen. Gerade im Radio wird der überwiegende Teil des Programms von festangestellten Mitarbeitern bestritten. Die tauchen im KEF-‚Programmaufwand‘ folglich gar nicht auf. Auch beim Fernsehen muss man zwischen Auftrags- und Eigenproduktionen unterscheiden. So werden beispielsweise die Kosten für die Herstellung eines Tatorts, der von einer externen Produktionsfirma im Auftrag der ARD produziert wird, nach der KEF-Systematik dem Programmaufwand zugeordnet, während die Aufwendungen der festen Mitarbeiter, die an der Herstellung eines Tatorts in Eigenproduktion beteiligt sind, hauptsächlich im Personalaufwand erfasst werden. Beide Produktionen sind Programm, unabhängig von der KEF-Systematik.
Vor diesem Hintergrund ermitteln die ARD-Anstalten in einer mit der KEF abgestimmten Systematik die sogenannte Verwaltungskostenquote, die aktuell 3,7 Prozent beträgt. Das heißt mehr als 96 Prozent der Gesamtaufwendungen sind dem Programm zuzuordnen.
Die ARD sieht sich auf Sparkurs, so werden in der laufenden Beitragsperiode ca. 400 Stellen abgebaut. Honorieren KEF und Medienpolitik diese Anstrengungen oder muss weiter hart gespart werden? immerhin hat die ARD jährliche Einnahmen von rund 5,6 Milliarden Euro.
Die ARD ist gegenüber den Beitragszahlern zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Finanzmitteln verpflichtet. Die Einhaltung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist wesentliche Maxime der ARD-Finanzpolitik. Aber klar ist auch, dass wir unseren gesellschaftlichen Auftrag erfüllen wollen und müssen. Und genau dafür, nämlich für unsere Hörfunk-, Fernseh- und Telemedienangebote setzen wir die zur Verfügung stehenden Mittel ein.
Der sparsame Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zeigt sich schon daran, dass die ARD im Zeitraum 1993 bis 2020 rund 4.900 bzw. 20 Prozent der Stellen im Bestand abgebaut haben wird.
Der von der ARD zum 20. bzw. 21. Bericht angemeldete Stellenabbau dient dazu, Wirtschaftlichkeitserfolge konsequent zu heben und eine maßvolle Anmeldung abzugeben, um letztlich die Beitragszahler zu entlasten.
Auch die KEF stellt in ihrem 20. KEF-Bericht für die ARD eine „Positive Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ fest.
Seit Jahren unternehmen alle Landesrundfunkanstalten kräftige Sparanstrengungen. Dem dient auch unser aktueller gemeinsamer Reformprozess, an dem wir mit Hochdruck arbeiten.
Bei welchem Beitrags- und Ertragsszenario muss in den Programmen gespart werden?
Die Aufwandssteigerungen in der Anmeldung zum 21. KEF-Bericht für den Zeitraum 2017 bis 2020 liegen im Vergleich zur Vorperiode mit durchschnittlich 0,9 Prozent per annum deutlich unter der prognostizierten allgemeinen Teuerungsrate. Damit zeigen wir, dass die ARD-Landesrundfunkanstalten weiterhin in erheblichem Umfang Rationalisierungs- und Kürzungsmaßnahmen umsetzen.
Am Programm wollen und werden wir zuletzt sparen.
Nun muss ja nicht jede erwartete Ausgabe getätigt werden. Die ARD hat keine Übertragungsrechte für Olympia 2018 erworben. Was passiert mit den Millionen?
Der Nichterwerb zeigt, dass wir die Rechte nicht um jeden Preis erwerben. Das ARD-Budget für den Einkauf von Sportrechten ist mittelfristig über einen Vier-Jahres-Zeitraum hinweg in der Höhe fixiert. Innerhalb dieses Zeitrahmens ist es aber flexibel, um in der Berichterstattung auf aktuelle Entwicklungen und die Veränderung des Zuschauerinteresses reagieren zu können. Durch den Ausfall der Olympiaberichterstattung 2018 müssen natürlich die frei werdenden Programmplätze mit anderen programmlichen Formaten wieder gefüllt werden. Hierfür werden die entsprechenden Mittel eingesetzt, d. h. diese bleiben im Programm.
Bekommt die ARD die üppige, immer wieder kritisierte Altersversorgung in den Griff?
In den letzten Jahren wurden bereits seitens der ARD deutliche Schritte unternommen, um die betriebliche Altersversorgung zu reformieren. Die Rundfunkanstalten verhandeln nunmehr seit 2013 erneut mit den Gewerkschaften über die Altersversorgung und haben in diesem Zuge den bestehenden ARD-Versorgungstarifvertag (VTV) ihrerseits spätestens zum 31.12.2016 gekündigt.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die grundsätzlich ab dem 01.01.2017 in einer ARD-Anstalt neu eingetreten sind, besteht somit derzeit kein Tarifvertrag Altersversorgung. Ein neuer beitragsorientierter Versorgungstarifvertrag (BTVA) nach dem Vorbild des bereits seit dem Jahr 2006 beim MDR geltenden Tarifvertrag, der den VTV ablösen kann und der mit erheblichen Einsparungen für die Sender verbunden wäre, ist unterschriftsreif ausgehandelt.
Die KEF hat in ihrem 20. Bericht diesen BTVA ausdrücklich gewürdigt und herausgestellt, dass ein streng beitragsorientierter Leistungsplan deutlich wirtschaftlicher ist. Die ARD wird den BTVA aber nur abschließen, wenn die Gewerkschaften auch zu Einschnitten bei den laufenden Altersversorgungsaufwendungen bereit sind.
Die KEF fordert hier in Anlehnung an die Regelungen im Öffentlichen Dienst der Länder Einsparungen bei der Dynamisierung der Altersrenten. Änderungen der bestehenden Tarifverträge sind jedoch nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien möglich. Weil wir bisher keine Einigung mit den Gewerkschaften erzielen konnten, haben alle Rundfunkanstalten bei den Gehaltstarifverhandlungen 2015 einen Altersversorgungs-Abschlag durchgesetzt, der aktiv Beschäftigte und Rentner gleichermaßen belastet. Die aktiv Beschäftigten werden dadurch zur Finanzierung der Altersversorgung mit herangezogen.
Aufgrund der andauernden Tarifverhandlungen zur Altersversorgung und des fehlenden Tarifabschlusses hat die KEF im 20. Bericht bei ARD, ZDF und Deutschlandradio für 2019 und 2020 insgesamt einen Betrag von 100 Millionen Euro im Personalaufwand gesperrt. Damit wurde der Druck zur Einigung weiter erhöht, denn die Kürzung dieser Summe im Personalaufwand hätte weitreichende Folgen für die aktiven Beschäftigten, die bei der nächsten Tarifvergütungsrunde erneut Abschläge hinnehmen müssten.
Ralf Ludwig ist Verwaltungsdirektor des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) und Vorsitzender der Finanzkommission von ARD und ZDF.