Hasskommentare in sozialen Netzwerken: Maas sieht Facebook und Twitter in der Pflicht
Twitter und Facebook bekämpfen Hass im Netz nicht effektiv genug. Für Bundesjustizminister Maas sind auch härtere Auflagen denkbar.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat in einem Interview mit dem „Handelsblatt“ angekündigt, die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook notfalls gesetzlich zu reglementieren, falls sich der Umgang mit Hasskommentaren auf deren Plattformen nicht bessert. Neben Transparenzberichten denkt Maas auch darüber nach, die Unternehmen für den nachlässigen Umgang mit Hassbotschaften haftbar zu machen. Maas machte deutlich, dass Hasskommentare oft auch politischen Zwecken dienen, wie die AfD unter Beweis stelle.
„Da werden entsprechende Kommentare über Twitter und Facebook verbreitet - und anschließend will man es nicht so gemeint haben. Da ist das Öl aber bereits ins Feuer gegossen, das hat offensichtlich Prinzip bei der AfD“, so Maas. Bereits seit 2015 arbeitet die Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“, an der sich unter der Leitung des Justizministeriums neben zivilgesellschaftlichen Organisationen auch die Plattformbetreiber beteiligen. Auf die Meldungen von den beteiligten Organisationen wie jugendschutz.net reagieren Facebook und Twitter zwar schon zuverlässig, doch bei den Meldungen normaler Nutzer lässt die Erfolgsquote zu wünschen übrig.
Für Maas sind mehrere Arten von gesetzlichen Regelungen denkbar
Nur ein Prozent der auf Twitter und 46 Prozent der auf Facebook durch Nutzer gemeldeten Hassbotschaften werden laut Maas entfernt. Der Bundesjustizminister sieht die Unternehmen schon deshalb in der Pflicht, weil sie über die sozialen Netzwerke viel Geld verdienen und somit auch eine gesellschaftliche Verpflichtung hätten.
Für Maas sind mehrere Arten von gesetzlichen Regelungen denkbar. Eine mögliche erste Konsequenz wäre die Einführung von jährlichen Transparenzberichten, in denen die Unternehmen belegen müssen, wie viele Hasskommentare gemeldet wurden und wie die Unternehmen damit umgegangen sind. Danach sind für Maas auch härtere Auflagen denkbar.
„Wenn strafbare Inhalte nicht konsequenter gelöscht werden, müssen wir darüber nachdenken, Facebook und Twitter in Haftung zu nehmen, wenn sie strafbewehrte Inhalte trotz Hinweisen nicht löschen“, sagte Maas. „Kein Unternehmen kann ein Interesse daran haben, dass seine Plattform missbraucht wird, um Straftaten zu begehen.“ Über die Arbeit der Taskforce „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ will Maas allerdings erst im nächsten Jahr eine Bilanz ziehen und setzt bis dahin auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen.
Daniel Lücking