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Mit Saalpublikum. Am 6. November lädt Thomas Gottschalk zu einer einmaligen Neuauflage der ZDF-Show "Wetten, dass ..?" in die Messe Nürnberg.
© ZDF und Tobias Schult

2G-Regeln bei TV-Shows: Live-Publikum, aber keine Presse?

Wenn das Publikum wieder in die TV-Shows darf, muss dies auch für Journalisten und Fotografen gelten. Das fordert jedenfalls der DJV.

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert ARD und ZDF auf, bei den geplanten TV-Shows mit Publikum auch wieder die Berichterstattung durch Journalisten und Fotografen in vollem Umfang zuzulassen. „Nur wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen berichten und fotografieren, können solche Ereignisse in ihrer Vielfältigkeit abgebildet werden. Auch das ist Teil der Pressefreiheit“, so DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall. „Gerade Fotojournalisten und Berichterstatter im Kulturbereich hatten durch die Corona-Pandemie teils dramatische Einbrüche bei Aufträgen und Honoraren zu beklagen.

Wenn jetzt wieder Veranstaltungen mit Zuschauern stattfinden, dann müssen die Sender auch die Presse wieder entsprechend zulassen.“ Wie berichtet, wird die ARD-Sendungen „Schlagerboom 2021“ mit Florian Silbereisen am 23. Oktober unter 2G-Bedingungen live aus der Dortmunder Westfalenhalle im Ersten gesendet. Am 6. November werden dann Thomas Gottschalk und Michelle Hunziker „Wetten, dass ..?“ vor Publikum im ZDF präsentieren, wie der Tagesspiegel auf Anfrage erfuhr.

Sender halten sich mit Aussagen zurück

Auf DJV-Anfrage konnten weder Das Erste noch das ZDF Angaben zur Zulassung von Pressevertretern bei den Shows machen. Diese Fernsehereignisse seien von hohem öffentlichen Interesse, so DJV- Vorsitzender Überall. Es reiche nicht, sie nur mit einem vom jeweiligen Sender beauftragten Fotografen abzubilden.

„Auch die bisher zum Teil angebotenen Pool-Lösungen für Berichterstatter waren eine Krücke. Wenn jetzt wieder Zuschauer dabei sind, wäre es nicht nachzuvollziehen, wenn nicht auch Fotografen und Journalisten wieder in die Veranstaltungs- Hallen dürften,“ so Überall. „Der Gesundheitsschutz aller Teilnehmenden geht selbstverständlich vor allem anderen. Aber es muss möglich sein, Hygienemaßnahmen und freie Berichterstattung miteinander zu vereinbaren.“

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