Nachbesserung bei TV-Titeln: Kartellamt lässt Springer und Funke schmoren
Springer hat seine Programmzeitschriften an Funke verkauft - doch das Bundeskartellamt äußert Bedenken. Jetzt müssen die Verlage weiter nachbessern.
Das Bundeskartellamt lässt beim Funke-Springer-Deal nicht locker. Bis zum 22. April müssen die beiden Medienhäuser der Aufsichtsbehörde einen Weg aufzeigen, wie sie den Verkauf der Programmtitel so bewerkstelligen wollen, dass die Sorgen des Kartellamtes über eine weitere Konzentration auf dem TV-Zeitschriftenmarkt zerstreut werden. Springer hatte im Juli 2013 für 920 Millionen Euro mehrere Tageszeitungen („Berliner Morgenpost“, „Hamburger Abendblatt“), Frauenzeitschriften („Bild der Frau“) und TV-Zeitschriften („Hörzu“, „TV Digital“) an Funke verkauft. Dem Verkauf der Zeitungen und Frauentitel hat das Kartellamt inzwischen zugestimmt, bei den TV-Titeln reichen ihm die angebotenen Auflagen von Funke bisher aber noch nicht aus. Der Kaufpreis werde wegen der Verzögerung und möglicher Auflagen jedoch nicht neu verhandelt, teilte Funke mit.
„Wir müssen alle Optionen prüfen“
Für die Wettbewerbsbehörde existiert auf den Leser- und Anzeigenmärkten für Programmzeitschriften ein aus vier Verlagen gebildetes marktbeherrschendes Oligopol. Außer Springer und Funke zählten dazu Bauer („TV Hören und Sehen“) und Burda („TV Spielfilm“). Durch den Springer-Funke-Deal sinke die Zahl der Anbieter auf drei. Als mögliche Lösung gilt, dass Funke Titel von Springer weiterverkauft – oder aber auch Zeitschriften, die schon bei Funke erscheinen. „Wir müssen alle Optionen prüfen“, hieß es dazu von Funke. Gespräche laufen bereits, als potenzieller Käufer wird die Mediengruppe Klambt genannt. Die bisherigen Vorschläge reichen dem Kartellamt nicht, es bestehe noch deutlicher Verbesserungsbedarf, sagte Präsident Andreas Mundt.
Offen beim Springer-Funke-Deal ist zudem die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen von Funke und Springer zur Vermarktung von Anzeigen und zum Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften. Darüber will das Kartellamt in einem weiteren Schritt entscheiden. Joachim Huber
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