zum Hauptinhalt
Liegt der Champions-League-Ball im falschen Tor? Das Bundeskartellamt ermittelt gegen Sky uns Dazn.
© imago/ZUMA Press

Kartellamt untersucht Champions-League-Deal: Interesse der Fans missachtet?

Bundeskartellamt nimmt die Ausstrahlung der Champions League Deal zwischen Pay-TV Sky und Streamingdienst Dazn unter die Lupe

Das Bundeskartellamt nimmt die Zusammenarbeit des Pay-TV-Anbieters Sky mit dem Streamingdienst Dazn bei der Ausstrahlung der Champions-League-Fußballspiele unter die Lupe. Man habe ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Live-Übertragungen von Spielen der Königsklasse sind in Deutschland im Zeitraum 2018 bis 2021 nur noch bei den beiden Bezahl-Anbietern zu sehen. Sky hatte sich 2017 in einer Ausschreibung der Uefa durchgesetzt, danach aber einen Teil des Pakets an den Streaming-Dienst Dazn abgegeben.

Interesse des Verbrauchers im Blickpunkt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: „Mit der laufenden Saison der Champions League hat sich für die Fernsehzuschauer in Deutschland einiges geändert. Sky und DAZN sind zwei der wichtigsten Anbieter von Premiumsport im Pay-TV. Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat.“ Sky sei der führende Anbieter von Pay-TV in Deutschland und unterliege daher unter Umständen besonderen kartellrechtlichen Beschränkungen bei der Kooperation mit Wettbewerbern. Die Vereinbarung zwischen Sky Deutschland und Perform könnte laut Mundt zu einer weiteren Absicherung der Marktposition von Sky beitragen. Darüber hinaus seien bestimmte Spiele auch deutscher Vereine jetzt nur noch über den Verbreitungsweg Internet zu sehen. Im frei empfangbaren Fernsehen sind gar keine Spiele der Champions League mehr zu sehen. Auch insofern kommt eine durch die Kooperation bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung in Betracht. Nach Mundts Aussage wird sich das Bundeskartellamt zunächst den Sachverhalt ermitteln. Dazu werden Sky und Dazn sowie weitere Marktteilnehmer, unter anderem mit Blick auf den genauen Verlauf der Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte befragt.

Im äußersten Fall werden Rechte neu ausgeschrieben

In Verwaltungsverfahren geht es nicht um Bußgelder. Ein Ergebnis der kartellrechtlichen Prüfung könnte aber sein, dass die Firmen ihr bisheriges Vorgehen ändern müssen _ im äußersten Fall müsste neu ausgeschrieben werden. Auch eine Einstellung des Verfahrens ist möglich. Ein Sprecher von Sky sagte, man sei vor einigen Tagen informiert worden und kooperiere „vollumfänglich“ mit der Behörde.

Zur Startseite