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Neue alte Höhe. Steigt der Rundfunkbeitrag 2021 tatsächlich auf 17,98 Euro, erreicht er die Höhe, die schon seit 2009 galt, ehe das von 2013 an gültige Erhebungsmodell 2015 eine Absenkung auf 17,50 Euro möglich machte. Foto: dpa
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Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 17,98 Euro?: „In unserem Bundesland wäre das eine Schallmauer“

Rainer Robra sieht als Kulturminister von Sachsen-Anhalt ein klares Limit für die Höhe des Rundfunkbeitrags. Ein Interview.

Rainer Robra ist Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt und Kulturminister. Außerdem ist der CDU-Politiker Mitglied in der Rundfunkkommission der Länder und im ZDF-Fernsehrat. Im Interview erklärt er, warum in seinem Bundesland ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro die Schmerzgrenze ist und was er vom „Framing-Manual“ bei der ARD hält.

Herr Robra, die Äußerungen nach dem vergangenen Treffen der Ministerpräsidenten mit den Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender klangen optimistisch. Konstruktiv sei das Gespräch gewesen. Was ist damit gemeint?

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben weitere Sparanstrengungen bei den Anstalten angemahnt, die Intendanten umgekehrt auf bisher Geleistetes hingewiesen. Konstruktiv war sicher auch die Verständigung auf den Stellenwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer sich immer weiter fragmentierenden Medienwelt.

Dies heißt dann auch, dass die Sender den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgen, sprich ein Profil ihrer Angebote entwickeln, das nicht marktwirtschaftlichen Anreizen folgt, sondern zu einer inhaltlichen Vielfalt beiträgt, die allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Im Kreis der Länder ist man sich darüber einig, dass eine Profilschärfung des Auftrags vorgenommen werden soll.

Die Aufgaben sind das eine, die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio das andere.

Die Regierungschefs wissen, dass der Rundfunk seinem Funktionsauftrag entsprechend zu finanzieren ist und halten unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten, auf die die KEF immer wieder hingewiesen hat, einen moderaten Anstieg des Rundfunkbeitrages ab 2021 für möglich. Nicht wenige unter ihnen erwarten eine Erhöhung auf nicht mehr als 17,98 Euro im Monat – was maßvolle Anmeldungen der Anstalten bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, der KEF also, voraussetzt.

17,98 Euro ab 1. Januar 2021, darauf läuft es hinaus?

Einige Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten betonen, dass in ihren Ländern die Beitragsfrage nicht so entscheidend und deswegen eine stärkere Anpassung möglich sei. In unserem Bundesland, also Sachsen-Anhalt, wäre das aber eine Schallmauer, die nicht durchbrochen werden sollte. Diese 17,98 Euro galten ja schon ein paar Jahre, ehe durch die erhöhten Einnahmen aus dem Beitrag auf 17,50 Euro abgesenkt werden konnte.

Heißt auch: Je östlicher ein Bundesland liegt, desto geringer die Bereitschaft zur Erhöhung, je westlicher, desto höher.

Es gibt auch noch Süden und Norden. Es stimmt schon, dass die Preissensibilität im Osten generell und mit Blick auf den Rundfunkbeitrag deutlich höher ist. Zugleich gibt es unverändert ein Missverhältnis in der Wahrnehmung und Darstellung der Lebenswelten in Ost und West durch die öffentlich-rechtlichen Programme. Da hat es zweifelsohne Verbesserungen in Nachrichten, Dokumentationen und fiktionalen Produktionen gegeben, aber wir sind längst noch nicht da, wo wir sein sollten.

Was sich die Ministerpräsidenten vorstellen können, trifft das bei den Senderchefs auf Gehör? Oder schauen die nur gelangweilt auf ihre Handys?

Nein, wir reden gemeinsam und hart zur Sache, dazu geht es um zu viel auf beiden Seiten. Die Anstalten müssen wissen, dass sie bei den KEF-Anmeldungen bis 30. April 2019 nicht übertreiben oder gar über die Stränge schlagen dürfen. Das Verfahren befindet sich, in unseren Kreisen wie öffentlich, in einer psychologisch sehr schwierigen Phase.

Ist das Indexmodell für die künftige Finanzierung damit vom Tisch?

Im Gegenteil. In der Rundfunkkommission wächst die Bereitschaft dazu, dass die Anpassung des Rundfunkbeitrages qua KEF-Verfahren zwei Jahre, also vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022, gelten soll. Für die beiden Jahre danach könnte ein Indexmodell greifen. Details sind noch nicht fixiert, ebenso wenig für das künftige Miteinander aus KEF-Procedere und Indexierung.

Rainer Robra ist Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt und Kulturminister. Der CDU-Politiker und Jurist arbeitet in der Rundfunkkommission der Länder mit und ist Mitglied im ZDF-Fernsehrat.
Rainer Robra ist Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt und Kulturminister. Der CDU-Politiker und Jurist arbeitet in der Rundfunkkommission der Länder mit und ist Mitglied im ZDF-Fernsehrat.
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Welcher Index ist denn der ihre?

Es liegt nahe, vom Verbraucherpreisindex auszugehen. Zugleich darf damit eben kein Automatismus verbunden sein, es müssen Rationalisierungsabschläge möglich sein, die Herausforderungen für die Anstalten vorgeben, sich auch weiterhin sparsam zu verhalten.

Warum dieser Zickzack-Kurs bei den Finanzierungsmodellen?

Grundgedanke ist, die Planungssicherheit für die Anstalten zu erhöhen, damit Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeschöpft werden können. Auch sollen die Landtage von diesem KEF-Verfahren entlastet werden, in dem die Parlamente ja keinerlei Spielräume haben. Allerdings brauchen wir, und das ist mir sehr wichtig, auch künftig eine starke Beteiligung der Landtage. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Länderparlamente aus dem Verfahren und der Verantwortung herausgedrückt werden, was Aufgaben, Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender angeht. Ein Index-Verfahren kann auch zur Über- oder Unterkompensierung beim Finanzbedarf führen. Hier müssen Regularien geschaffen werden, auch hier müssen die Landtage mitentscheiden können.

Also auch künftig werden die Ölpreise nicht die Höhe des Rundfunkbeitrages bestimmen?

Nein, es wird keinen „stairway to heaven“ für die Anstalten geben. Der Spar- und Effizienzdruck muss erhalten bleiben.

Ministerpräsidenten und Intendanten sind vermittels ihres vergangenen Gesprächs einig: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine breite Akzeptanz“. Wie hilfreich ist dabei das jüngst bekannt gewordene „Framing-Manual“ der ARD?

Hilfreich für die Akzeptanz kann es sein, wenn die Anstalten über ihre Arbeitsweise sachlich informieren. So etwas wie „Framing“ ist aber das glatte Gegenteil von Information. In dieser überaus sensiblen Phase des Gesamtprozesses ist das „Framing-Manual“ alles andere als hilfreich.

Wie steht es nun um die künftigen Aufgaben, die künftige Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?Wie steht es nun um die künftigen Aufgaben, die künftige Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Es kann nur darum gehen, das öffentlich-rechtliche Profil, den Public-Value-Auftritt zu schärfen. Und zwar immer so, dass bei neuen Angeboten wie der sehr gelungenen Plattform zdfkultur.de nicht weitere Mittel gefordert, sondern dass sie durch weitere Austauschentwicklung aufkommensneutral finanziert werden.

Bei welchem Aspekt im Gesamtprozess sind Sie besonders optimistisch, bei welchem besonders pessimistisch?

Ich bin sehr optimistisch, dass wir ein alternierendes Verfahren bei der Beitragsfestsetzung aus KEF und Index finden werden. Sehr pessimistisch bin ich bei der Frage, ob die Anstalten zurückhaltend genug anmelden, damit wir überhaupt in diesen Gesetzgebungsvorgang kommen können.

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