Google-Expertenrat: Im Zweifel für das Löschen
Wie soll Google das vom Europäischen Gerichtshof postulierte Recht auf Vergessenwerden umsetzen? Der vom Suchmaschinenbetreiber eingesetzte Löschbeirat rät zu offensiver Auslegung dieses Rechts.
Der von Google einberufener Experten-Beirat hat den US-Suchmaschinenbetreiber aufgefordert, Anträge auf die Löschung von Links großzügiger zu bewilligen. Das gehe aus deren Berichtsentwurf zum "Recht auf Vergessen" hervor, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" am Donnerstag. Die Experten hätten sich darin mehrheitlich für solch ein Vorgehen ausgesprochen. Dem Bericht zufolge lehnte Google bisher 60 Prozent der 205.000 Löschanträge ab, die Bürger in Europa seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im vergangenen Mai stellten.
Der EuGH hatte geurteilt, dass Privatleute ein "Recht auf Vergessenwerden" im Internet haben. Daher müssen Suchmaschinenbetreiber nun auf Antrag Links aus ihren Suchergebnissen streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen.
Die acht Experten des Beirats, dem auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angehört, begrüßten das EuGH-Urteil mehrheitlich als wegweisend. Sie seien der Auffassung, dass es ein Recht auf Geschütztsein im Internet und ein Recht auf Verstecktsein vor der Suche im Netz gebe. Nur einer der acht Sachverständigen äußere in dem Bericht ausdrücklich Protest gegen ein solches Recht: Jimmy Wales, der Mitbegründer von Wikipedia.
Uneinig sind sich die Experten dem Bericht zufolge über die Reichweite des Löschungsanspruchs: Sie plädieren demnach mehrheitlich dafür, dass bei einem Anspruch auf Löschung von Links nur die Links auf EU-Domains gelöscht werden, wie es seit dem Luxemburger Gerichtsurteil schon Praxis bei Google ist. Die Löschung betrifft also nur die europäische Variante der Suche, also zum Beispiel Google.de oder Google.fr.
Das deutsche Beiratsmitglied legt ein abweichendes Votum vor
Leutheusser-Schnarrenberger als deutsches Beiratsmitglied legt laut dem "SZ"-Bericht ein abweichendes Votum dazu vor. Sie fordert demnach, dass Google "global für alle Domains" löschen müsse. "Wenn ich bei der Google-Suche in Europa über Google.com die Artikel wiederfinde, auf die sich der Löschungsanspruch bezieht, wird der Anspruch umgangen", erklärte sie. Eine ähnliche Auffassung vertritt dem Bericht zufolge auch die sogenannte Artikel-29-Datenschutzgruppe, die vor 20 Jahren als Beratungsgremium der EU-Kommission für Fragen des Datenschutzes eingesetzt wurde.
Google ist aber strikt gegen einen so umfassenden Löschungsanspruch, weil er Auswirkungen auf den amerikanischen Markt hätte. Google hatte den sogenannten "Lösch-Beirat" kurz nach dem EuGH-Urteil einberufen, damit dieser Regeln und Empfehlungen zum Vorgehen bei komplizierten Löschanträgen ausarbeitet. Das Gremium konsultierte dazu in zahlreichen europäischen Ländern Experten und diskutierte auch mit der Öffentlichkeit die Folgen des Urteils. (AFP)