Darf Trump Twitter-Nutzer blockieren?: Im Bannstrahl des Präsidenten
Unbotmäßige Twitter-Follower werden von US-Präsident schnell blockiert. Doch es gibt Zweifel, ob dies nach dem Ersten Verfassungszusatz der USA überhaupt zulässig ist.
Donald J. Trump hat es wieder getan. Der US-Präsident hat weiteren Twitter-Nutzern den Zugang zu den Tweets verwehrt, die er als @realDonaldTrump verschickt. Seine Veröffentlichungsfrequenz ist bekanntermaßen beachtlich: Seit Eröffnung seines Twitter-Profils vor acht Jahren hat er über 35 000 Tweets abgesetzt. Mit über 32 Millionen Followern gehört er zu den erfolgreichsten Twitter-Nutzern unter den Politikern. Hillary Clinton hat nur halb so viele Follower. Eines jedoch mag der Twitter-Präsident gar nicht: Wenn seine Follower auf Tweets von ihm mit unbotmäßiger Kritik antworten. In solchen Fällen kennt @realDonaldTrump kein Pardon: Solche Twitterer werden unbarmherzig blockiert.
Erst Stephen King, nun eine Politaktivistin
Vom Twitter-Bann getroffen wurde sogar US-Schriftsteller Stephen King. Er hatte den US-Präsidenten unter anderem mit einem Hooligan verglichen, der Amerika Zucker in den Tank schüttet. Später twitterte King: „Wäre Ivanka Trump auf einem Bauernhof aufgewachsen, wie einige von uns, dann wüsste sie: Ihr Vater erntet, was er einst säte.“ Das ging offenbar zu weit, King wurde blockiert und erhält die Trump-Tweets nun aus zweiter Hand von seiner Schriftsteller-Kollegin Joanne K. Rowling („Harry Potter“).
Zu den neuen Opfern von Trumps Blockadepolitik gehört eine Mitorganisatorin des „March of Truth“. In einem Tweet schrieb Trump, dass Theresa May sehr ärgerlich gewesen sei, dass Informationen zum Manchester-Terrorakt von den USA geleakt wurden. Die Aktivistin kommentierte dies mit: „DU BIST DER LEAKER, du verdammter Idiot. Gott, bist du peinlich.“ Der Bann folgte postwendend. Das Knight First Amendment Institute an der Columbia Universität sieht dadurch den Ersten Verfassungszusatz verletzt, wonach in einem explizit öffentlichen Forum wie Twitter ein solcher Ausschluss unzulässig ist, weil dadurch die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Vermutlich muss nun wie bei anderen Blockaden von Trump ein Gericht entscheiden. Kurt Sagatz