Sonntags-"Tatort": Horrorshow im Doppelpack
Die ARD zeigt an diesem Sonntag zwei „Tatorte“ hintereinander: Der eine irre kafkaesk, der andere - aus Grunden des Jugendschutzes ins Spätprogramm gelegt - ein grandioses Kammerspiel. Nun kannibalisieren sich die beiden Sonntagskrimis – und um den vermeintlichen Jugendschutz gibt es Streit.
Am ersten Sonntag im neuen Jahr verabreicht die ARD ihrem Publikum eine doppelte „Tatort“-Dosis, darunter die aus Jugendschutzgründen auf 22 Uhr verschobene Folge „Franziska“. Zwei Erstausstrahlungen an einem Abend, das ist nicht nur ungewöhnlich, sondern eigentlich auch ziemlicher Unsinn, denn dies entwertet letztlich beide Filme.
Aber der Reihe nach: Den Auftakt macht Joachim Król in dem HR-Film „Der Eskimo“. Es ist sein vorletzter Auftritt als Frankfurter Kommissar Frank Steier, erstmals ohne Nina Kunzendorf an seiner Seite. Król als versoffener, verkaterter und seiner Ex-Frau (Jenny Schily) nachtrauernder Ermittler ist wunderbar, die Kamera (Bernd Fischer) herausragend, aber die Geschichte auch außergewöhnlich hanebüchen: Ein Mord an einem Lehrer, ein ritueller Selbstmord eines ehemaligen US-Soldaten, Missbrauch in der Schule, Gen-Manipulationen beim Militär, Transsexualität, Franz Kafka und Yukio Mishima, Bob Dylan und Manfred Mann. Die sich bisher an realen Fällen orientierenden Frankfurter „Tatorte“ schlagen glatt ins Gegenteil um, in ein wild konstruiertes Spiel um Wahnsinn und Verwandlung, um Dichtung und Realität. Immerhin: „Der Eskimo“ von Achim von Borries ist gewiss kein Allerweltskrimi.
Ebenso wenig wie der außergewöhnlich spannende WDR-Film „Franziska“ von Dror Zahavi. Ein klassischer Knast-Thriller mit einer düsteren Grundatmosphäre: enge, schäbige Räume, kaltes Licht, latente und offene Gewalt. Dazu eine Geiselnahme und die beklemmende Situation für das Opfer, dem der Täter einen Kabelbinder um den Hals legt – eine teuflische Idee des Drehbuchautors Jürgen Werner, denn lockern lässt sich eine solche einmal zugezogene Schlinge nicht. Dass dieser Täter Daniel Kehl heißt, ist ein schlechter Scherz. Dass er von Hinnerk Schönemann gespielt wird, eine großartige Idee.
Der Kölner Tatort musste wegen "intensiver" Szenen ins Spätprogramm gelegt werden
Sein Antipode in diesem Psychoduell ist Tessa Mittelstaedt, die hier zum Abschied vom „Tatort“ aus dem Schatten von Klaus J. Behrendt und Dietmar Bär heraustreten darf. Mittelstaedt spielt ein letztes Mal Franziska Lüttgenjohann, die rechte Hand der Kölner Kommissare, die als Bewährungshelferin dem kurz vor seiner Entlassung stehenden Mörder und Vergewaltiger Kehl im Gefängnis einen Besuch abstattet. Und in dessen Hände gerät.
Sie appelliert an seine Vernunft, bittet, provoziert, gibt sich kleinlaut, flirtet, attackiert – Lüttgenjohann zieht alle Register. Kehl wirkt harmlos, aber zunehmend unberechenbar. Immer wieder kehrt die Dramaturgie zu diesem erstklassig aufgeführten Kammerspiel zurück. Parallel dazu läuft die übliche Krimi-Routine: Das Sondereinsatzkommando bezieht Stellung, Ballauf und Schenk ermitteln im Knast in einem Mordfall, der mit der Geiselnahme in Verbindung zu stehen scheint. Die Zeit läuft, und die Luft wird knapper.
Der WDR entschied sich aufgrund des „äußerst nahegehenden und intensiv inszenierten Bedrohungsszenarios“ für eine Verschiebung auf 22 Uhr. Regisseur Zahavi hat das bedauert, Hauptdarsteller Behrendt offen kritisiert, WDR-Intendant Tom Buhrow versprach, dass dies eine Ausnahme bleibe.
Auf den ersten Blick erscheint es bei nun mittlerweile rund 900 „Tatort“-Folgen falsch, „Franziska“ derart hervorzuheben. Als ob diese Folge so einzigartig jugendgefährdend sei. Im jüngsten ORF-„Tatort: Angezählt“ zum Beispiel wurde ein zwölfjähriger Junge zu einem grausamen Mord gezwungen, auch sonst gab es reichlich explizite Gewalt. Es ist auch nicht so, als wären die Krimis früher alle braver gewesen. So wurde die SFB-Folge „Krokodilwächter“ (1996) mit Winfried Glatzeder laut den Spezialisten von tatort-fundus.de wegen der Kritik an den gezeigten Brutalitäten niemals wiederholt. Es stimmt nicht einmal, dass „Franziska“ der einzige „Tatort“ mit Altersfreigabe erst ab 16 Jahren wäre: Auch die Schimanski-Filme „Zahn um Zahn“ (1987) und „Zabou“ (1990), die beide fürs Kino produziert worden waren, erhielten von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft die FSK-16-Einstufung. Aber der WDR scherte sich nicht um die FSK-Gutachten und strahlte die Filme bereits ab 20 Uhr 15 aus.
Die ARD setzt ihren Jugendschutz willkürlich ein - monieren die Privaten
Aus Jugendschutzgründen auf 22 Uhr verschoben wurden dagegen der „Polizeiruf 110: Denn sie wissen nicht, was sie tun“ (2011) über einen Terroranschlag in München sowie das preisgekrönte Drama „Wut“ (2006), in dem ein krimineller ausländischer Jugendlicher einen liberalen Bildungsbürger zum Äußersten treibt. Es ist bezeichnend, dass es gerade die herausragenden, besonders dicht inszenierten Filme sind, die Diskussionen auslösen. Insofern, das zum Trost der Macher, befindet sich „Franziska“ in guter Gesellschaft.
Die Verschiebung ist jedoch auch ein Politikum, denn die Interessenvertreter der Privatsender monieren, dass der Jugendschutz im Programm nicht nach gleichen Maßstäben gemessen werde. Während für die Privaten die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) nach dem Vorbild der FSK prüft, sind ARD und ZDF selbst Herren der Verfahren. Und würden es gerne bleiben. Die von ihnen eingesetzten Jugendschutzbeauftragten haben allerdings keine Weisungsbefugnisse, und was sie intern tatsächlich ausrichten, verliert sich etwas im gebührenfinanzierten Nebel. Mit der „Franziska“-Verlegung gibt es nun etwas vorzuweisen.
Laut WDR-Fernsehspiel-Chef Gebhard Henke werde der Beauftragte „regelmäßig bei Filmen – oft schon auf der Basis des Drehbuchs – hinzugezogen“. Auch werde anhand der Rohschnitte über Schnittauflagen gesprochen und gemeinsam entschieden. Im letzten vom WDR veröffentlichten Jugendschutzbericht (2011) taucht als Beispiel ein Münster-„Tatort“ auf. In der Folge „Hinkebein“ seien im Obduktionssaal „zwei Nahaufnahmen bedenklich und auch die Geräuschkulisse (lautes Sägen im Brustkorb) zu drastisch“ gewesen. Die Szene sei bearbeitet und „einvernehmlich“ gekürzt worden, heißt es. Bei „Franziska“ sei die Entscheidung „nach relativ kurzer Zeit des Nachdenkens“ gefallen.
Der Jugendschutz gehört also mehr oder weniger, meist lautlos, zum Alltag des Fernsehens. Die FSF hat im Jahr 2013 bis Mitte Dezember 524 Sendungen im Genre Krimi geprüft. 158 davon durften nur mit Schnittauflagen, 68 erst zu einem späteren Sendetermin ausgestrahlt werden. Beim Jugendschutz komme es weniger auf einzelne Szenen an, sagt FSF-Geschäftsführer Joachim von Gottberg, sondern auf den Kontext, ob Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung dargestellt werde und ob sie keine übermäßige, von Jugendlichen nicht zu verarbeitende Angst erzeuge. Den „Tatort“ beurteilt von Gottberg insgesamt positiv: „98 bis 99 Prozent der Filme sind unproblematisch“, sagt er. Die Verschiebung von „Franziska“ stößt bei ihm auf „Respekt“.
„Tatort: Der Eskimo“; 20 Uhr 15; „Tatort: Franziska“; 22 Uhr, beide am Sonntag in der ARD