Wir wollen rein!: Homosexuelle und AfD beklagen neue Zusammensetzung der ZDF-Gremien
16 Sitze im ZDF-Fernsehrat müssen neu besetzt werden. Darum gibt es Ärger.
Samstag ist Stichtag. Bis zu diesem Datum können alle Interessierten zum neuen ZDF-Staatsvertrag Stellung nehmen. Die Novelle war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im März 2014 entschieden hatte, dass im Fernseh- wie im Verwaltungsrat des öffentlich-rechtlichen Senders staatliche und staatsnahe Repräsentanten, also Regierungsvertreter und weitere Politiker nur noch mit maximal einem Drittel vertreten sein dürfen. So soll der Fernsehrat im Juli 2016 von 77 auf 60 Sitze schrumpfen. Zu einem Großteil ist im neuen ZDF-Staatsvertrag das Besetzungsverfahren fixiert. Die Parteien, dis bisher zwölf Sitze im Fernsehrat haben, verlieren ihr Entsenderecht komplett. Trotzdem bleiben sie ein gewichtiger Faktor, indem staatsnahe und staatliche Vertreter 20 Sitze erhalten. Von den verbleibenden 40 Plätzen gehen 24 an die bisher im Fernsehrat vertretenen 19 gesellschaftlichen Gruppen.
Bleiben 16 Sitze, die neu zu besetzen sind. Darauf richtet sich das Interesse derer, die bislang nicht im ZDF-Gremium vertreten waren. So beklagt der Lesben- und Schwulenverband LSVD, der Lebensbereich Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle/Transgender und Intersexuelle werde bei der Besetzung des neuen Fernsehrates ausgegrenzt. Die Ministerpräsidenten wurden aufgefordert, den Vertragsentwurf zu ändern und für eine Vertretung im Fernsehrat zu sorgen. Der Staatsvertrag räumt diese Möglichkeit ein. Jedes der 16 Bundesländer kann für einen der 16 Sitze einen Vertreter benennen – und zwar für einen bestimmten Bereich. Bayern beispielsweise für den Bereich „Digitales“, Hamburg für „Musik“, Niedersachsen entsendet einen Vertreter der Muslime, Hessen einen Repräsentanten der Migranten.
Die AfD sagt, die großen Parteien würden weiterhin den Intendanten wählen
Hier setzt die massive Kritik der Alternative für Deutschland (AfD) ein. Deren Vorsitzene Frauke Petry erklärte am Mittwoch: „Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkstaatsvertrag des ZDF, vor allem wegen zu großer Staatsnähe, für verfassungswidrig erklärt. Bund und Länder haben nun einen neuen Entwurf vorgelegt, der im Prinzip nichts daran ändert.“ Wieder hätten nur die Landesregierungen zu entscheiden, wer im Rat sitzen werde, und es sei logisch, dass man sich diejenigen aussuche, die einem genehm seien. „Das bedeutet für die Zukunft, dass weiterhin die großen Parteien den Intendanten wählen und auf diesem Weg auch auf die Berichterstattung Einfluss nehmen. Ganz nach dem Motto: ,Wes Brot ich ess, des Lied ich sing‘ “, sagte Petry. Laut Pressemitteilung wird die AfD gegen den neuen ZDF-Staatvertrag eine schriftliche Stellungnahme einreichen. Joachim Huber