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Eine Privatisierung von ARD und ZDF würde den Rundfunkbeitrag abschaffen
© dpa

Öffentlich-Rechtliche: Gutachter fordern Privatisierung von ARD und ZDF

Aus für die Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender? Gutachter des "Freiheitsinstituts" fordern eine radikale Reform bei ARD und ZDF - ohne Verluste für die Programm- und Meinungsvielfalt.

Die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland nehmen pro Jahr rund 7,5 Milliarden Euro. Zusätzlich erzielen sie über den Rundbeitrag bis Ende 2016 1,5 Milliarden Euro an Überschuss. Damit ist klar: "Deutschland hat den größten und teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt." Das muss so nicht bleiben. Drei Gutachter schlagen nun vor, "die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten weitgehend zu privatisieren und aus den Privatisierungserlösen einen Stiftungsfonds zu gründen, mit dessen Mitteln gesellschaftlich bedeutsame Programminhalte bezuschusst werden können."

Die Gutachter sind Christiane Kehder, Ina Loebert und Justus Haucap, Professor für Volkswirtschaftslehre der Heine-Universität Düsseldorf und früher Vorsitzender der Monopolkommission. Erstellt haben sie das Gutachten im Auftrag des Thinktanks "Prometheus - Das Freiheitsinstitut", dessen Geschäftsführer der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler ist. Für kapitalertragschwache Zeiten, wenn also die Stiftungserlöse nicht ausreichen, soll eine Untergrenze gesetzlich festgelegt werden, beispielsweise als Prozentsatz des Bruttoinlandsproduktes, um damit gesellschaftlich erwünschte Inhalte wie im Bereich des Bildungsfernsehens zu fördern.

"Bedeutsam für die Förderung ist die Definition klarer Kriterien für die Förderung", heißt es in dem Gutachten. Von herausragender Bedeutung sei dabei das Subsidiaritätsprinzip, nach dem nur Programminhalte gefördert werden sollen, die sich nicht am Markt durch Werbung oder im Bezahlfernsehen finanzieren ließen. ARD & Co. sollen nur die Programme veranstalten, die die private Konkurrenz nicht machen kann, nicht machen will. Über die Förderungswürdigkeit von Programminhalten soll eine unabhängige Kommission entscheiden, die aus Repräsentanten der Zivilgesellschaft bestehen soll und nicht von aktiven Politikern dominiert werden darf, deren Anteil auf 25 Prozent zu begrenzen ist.

Die Meinungsvielfalt ist sichergestellt

Die Verfasser argumentieren, traditionell sei die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit verschiedenen Marktversagenstheorien begründet worden, die heute nicht mehr anwendbar seien. Weder müsse Marktversagen korrigiert werden noch müsse die Meinungsvielfalt durch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zeiten sich drastisch ändernder Mediennutzung und neuer technologischer Möglichkeiten sichergestellt werden. So gebe es in Deutschland 400 Fernsehsender, zahlreiche Video-on-Demand-Angebote und neue Kommunikationskanäle. "Diese Angebotsvielfalt sorgt auch für eine Meinungsvielfalt, die insbesondere durch das Internet ein zuvor nicht dagewesenes Ausmaß erreicht", schlussfolgern die Autoren.

Paradoxerweise habe das weitgehende Verschwinden früher womöglich einmal existierender Marktversagenstatbestände jedoch nicht zu einer Rückführung öffentlich-rechtlicher Programmangebote geführt, sondern – ganz im Gegenteil – zu einer noch weiteren Expansion und aktiven Verdrängung privater Inhalte, insbesondere im Internet. So köntnen die öffentlich-rechtlichen Sender innerhalb des dualen Rundfunksystems mittlerweile ein beachtliches Produktionsvolumen mit 23 Fernsehkanälen und 63 Radiosendern aufweisen.

Das Gutachten für das "Freiheitsinstitut" kommt in die Nähe eines anderen Gutachtens, das kurz vor Jahresende veröffentlicht worden war. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums stellte das derzeitige öffentlich-rechtliche, mit Milliardenbeiträgen finanzierte Rundfunksystem in Frage. Die Sender sollen ihr Angebot auf das konzentrieren, was die privaten Veranstalter nicht liefern. Der Zwang, pro Haushalt zu zahlen, soll durch ein nutzungsabhängiges Modell ersetzt werden; zudem soll der Rundfunkbeitrag nicht mehr pauschal nach Bedarf erhöht werden.

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