Volontariatsstelle nur für Frauen: Gerichtsurteil: „taz“ diskriminiert Männer
Eine Volontariatsstelle sorgt für ungewöhnlichen Ärger bei der „taz“ und heizt das Thema Frauenquote neu an. Ein Mann hatte gegen die Ausschreibung, die sich ausschließlich an Frauen mit Migrationshintergrund richtete, geklagt.
Die linke Berliner Tageszeitung muss wegen der Diskriminierung eines männlichen Bewerbers Entschädigung zahlen, entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Die „taz“ hatte eine ihrer freien Volontärsstellen ausschließlich für eine Frau mit Migrationshintergrund ausgeschrieben und lehnte die Bewerbung von Männern – unter ihnen die des Klägers – von vornherein ab. Die „taz“ hatte die Benachteiligung von Männern für gerechtfertigt gehalten. Sie sei erforderlich, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen. Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage des Mannes entsprochen und die „taz“ zur Zahlung einer Entschädigung von drei Monatsgehältern verurteilt.
Die "taz", so das Gericht in seiner Urteilsbegründung weiter, habe den Kläger bei der Besetzung der Stelle wegen seines Geschlechts in unzulässiger Weise benachteiligt. Es sei nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen. Auch sei die Maßnahme nicht geeignet, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, da es lediglich um die Besetzung einer Volontariatsstelle gehe.
Die "taz" wird gegen das Urteil keine Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. "Wir wollen Vielfalt nicht nur predigen, sondern auch leben", sagte "taz"-Chefredakteurin Ines Pohl dem Tagesspiegel. Deshalb habe die "taz"-Panterstiftung ein Volontariat für Frauen mit Migrationshintergrund ausgeschrieben. "Da es offensichtlich keine belastbaren Studien gibt, die eine besondere Benachteiligung von Frauen mit Migrationshintergrund belegen, hat nun ein Gericht festgestellt, dass eine solche Ausschreibung gesetzeswidrig ist." Entsprechend werde der Ausschreibungstext geändert, das Streben der "taz" nach "diversity", nach antidiskriminierenden Maßnahmen, aber nicht vernachlässigt. Dabei sei der reine Geschlechterkampf lange vorbei, im Einwanderungsland Deutschland müsse es natürlich auch um Herkünfte gehen, zudem sollten auch Menschen mit Behinderungen in Redaktionen vertreten sein.
Zum Thema Frauenquote passt eine Mitteilung aus dem „taz“-Hausblog. Um herauszufinden, wie viele Frauen Inhalte der „taz“ schreiben, wie häufig es in den Texten um Frauen geht und wie häufig Frauen auf den Fotos abgebildet werden, haben Mitarbeiter vier Erscheinungswochen der „taz“ durchgezählt. Ergebnis: Frauen schreiben nur 35,5 Prozent der Zeilen in der „taz“.
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