Gladbeck-Film darf gedreht werden: Gericht hält ARD-Film über Gladbecker Geiseldrama für zulässig
Durch den Film würden zwar Persönlichkeitsrechte des Geiselnehmers Rösners berührt, doch diese hätten hinter der Meinungs- und Rundfunkfreiheit zurückzustehen.
Das Landgericht Aachen hält den geplanten ARD-Film über das Geiseldrama von Gladbeck für rechtlich zulässig. Die zuständige Kammer wies einen Prozesskostenhilfeantrag des Geiselgangsters Hans-Jürgen Rösner zurück, wie Gerichtssprecher Daniel Kurth am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die von Rösner angestrebte einstweilige Verfügung keine Erfolgsaussichten habe. Durch den Film würden zwar seine Persönlichkeitsrechte berührt, doch diese hätten hinter der Meinungs- und Rundfunkfreiheit zurückzustehen.
Über den Weg der Prozesskostenhilfe hatte Rösner seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Berliner Produktionsfirma Ziegler TV finanziell absichern wollen. Die Hilfe kann von einkommensschwachen Personen beantragt werden, wird aber nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten gewährt.
Gegen den ablehnenden Beschluss des Landgerichts Aachen ist Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln möglich. Die Produzentin Regina Ziegler plant im Auftrag der ARD ein zweiteiliges Doku-Drama über die Geiselnahme von Gladbeck aus der Opferperspektive. Die Dreharbeiten zu den Vorfällen aus dem Jahr 1988 sollen in diesem Sommer beginnen.
Wird die Wiedereingliederung des Mandanten in die Gesellschaft behindert?
Rösners Anwalt Rainer Dietz argumentierte, die geplante Verfilmung gefährde eine mögliche Wiedereingliederung seines Mandanten in die Gesellschaft.
Hintergrund ist dabei auch der so genannte "Soldatenmord von Lebach". Im Jahre 1969 ging ein begangener Mord an vier Soldaten am Bundeswehrstandort Lebach in die bundesdeutsche Geschichte ein. Nachträgliche juristische Bedeutung wurde dem Kriminalfall dadurch zuteil, dass ein 1972 vom ZDF produziertes zweiteiliges Dokumentarspiel zum Thema auf Ersuchen der Täter durch das Bundesverfassungsgericht im sogenannten "Lebach-Urteil" ein Sendeverbot erhielt, um unter anderem eine Resozialisierung zu ermöglichen.
Die Produktion wurde bis zum heutigen Tage nicht öffentlich gesendet. Seit diesem Grundsatzurteil werden in bundesdeutschen Medien Namen und Gesichter von Strafgefangenen anonymisiert
Der Anwalt von Ziegler TV, Christian Schertz, verwies im Fall Rösner/Gladbeck allerdings darauf, dass es sich bei dem Geiseldrama um eines der spektakulärsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte handele.
Die Täter seien bis heute im wahrsten Sinne des Wortes Personen der Zeitgeschichte und müssten daher grundsätzlich eine filmische Darstellung der Tat hinnehmen, vergleichbar mit den Terroristen der RAF. Rösner hatte 1988 mit seinem Komplizen Dieter Degowski eine Bank in Gladbeck überfallen. Bei der anschließenden Flucht durch Deutschland und die Niederlande kamen zwei Geiseln und ein Polizist ums Leben. Rösner und Degowski wurden 1991 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Rösner sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Aachen. (mit epd)
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