„Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“: Gema gewinnt gegen YouTube
Dieser Satz ist für viele YouTube-Nutzer altbekannt: Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“. Schuld an der Sperrung war für viele die Gema. Die hat sich nun gegen die Nennung gewehrt.
Die Gema hat sich erfolgreich gegen die Praxis von YouTube gewehrt, die Verwertungsgesellschaft für Sperrungen von Videos auf der Internet-Videoplattform mitverantwortlich zu machen. Das Landgericht München I untersagte YouTube, weiter Formulierungen zu nutzen, in denen ausdrücklich auf die Gema hingewiesen wird. Die YouTube-Mutter Google kündigte an, das Urteil nun genau zu prüfen. Noch ist der Spruch der Münchner Richter nicht rechtskräftig.
„Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“
Für viele Nutzer der Plattform waren die meist mit Sätzen wie „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“ eingeleiteten Sperrtafeln äußerst ärgerlich. Nach Auffassung der Gema erweckten sie zugleich den Eindruck, die Gema selbst sperre die Videos. Dies sei falsch. Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft mit Sitz in München Recht. In der Urteilsbegründung der Richter heißt es unter anderem, die Texte seien „unvollständig und irreführend“.
Der durchschnittliche Nutzer verstehe die Hinweise so, dass die Gema für die gesperrten Videos zwar Rechte einräumen könnte, dies aber nicht tue. „Diese Aussage ist aber in dieser Nüchternheit objektiv falsch“, urteilten die Richter. „Seit fast 3 Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der Gema“, sagte Gema-Chef Harald Heker.
Seit Jahren schwelt der Streit
Ein Google-Sprecher sagte: „Wir müssen die Urteilsbegründung prüfen, bevor wir eine Entscheidung über unser weiteres Vorgehen treffen können.“ Ebenfalls noch unklar ist, wie YouTube das Urteil technisch umsetzen wird und ob der Konzern in Berufung geht.
Mit dem Auseinandersetzung vor dem Münchner Landgericht war der seit Jahren schwelende Streit in eine weitere Runde gegangen. Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab.
Aus Sicht der Gema müsse der Konzern Vergütungen zahlen, da er mit der Musik in Videos Werbeerlöse erwirtschafte. Anfang Februar hatte YouTube betont, weiter an einer Einigung mit der Gema interessiert zu sein. In den seit Dezember unterbrochenen Verhandlungen habe man sich bereits im Prinzip auf die Höhe der sogenannten Regelvergütung geeinigt, sagte ein Sprecherin damals. Darin wird festgelegt, welchen festen Anteil YouTube von dem Nettoumsatz an die Gema bezahlen muss, wenn er auf die Nutzung der Musikstücke zurückzuführen ist YouTube und Gema sind in verschiedene Rechtsstreitigkeiten verwickelt. So fordert die Verwertungsgesellschaft 1,6 Millionen Euro Schadenersatz in einer Klage bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. Jüngster Streitpunkt waren die Sperrtafeln.
Anfang Februar hatte die YouTube-Sprecherin gesagt, das Unternehmen müsse Songs sperren, weil die Gema zum einen mehrfach danach verlangt habe und ihr Unternehmen keine Einsicht in eine Liste mit dem Gema-Repertoire habe und sonst ein großes rechtliches und finanzielles Risiko eingehe. dpa
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