Leistungsschutzrecht: „Falsch, unsinnig, unvollständig“
Der neue Entwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht liegt vor. Doch Journalisten und Verleger sind davon gar nicht begeistert.
Der neue Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage stößt auf Skepsis. Es handele sich nun um ein „Gesetz gegen Suchmaschinen“, sagte der Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbands, Hendrik Zörner. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bezeichnete den neuen Entwurf als „unvollständig“. Viele Internetdienste, die illegal von journalistischen Verlagsangeboten profitierten, würden nicht erfasst.
Das Bundesjustizministerium hatte den geänderten Entwurf am Freitag vorgelegt. Laut Begründung soll das Gesetz nur noch „vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen“ schützen. Die Nutzung durch Blogger oder „Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft“ werde dadurch nicht berührt.
Die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, erklärte, der neue Gesetzentwurf gehe zwar auf Kritik an der früheren Version ein. Es blieben aber trotzdem viele Fragen ungeklärt. Das Leistungsschutzrecht sei grundsätzlich „falsch, unsinnig und rückwärtsgewandt“, sagte Rößner. Sie forderte die Bundesregierung auf, von dem Gesetzesvorhaben abzurücken. epd