zum Hauptinhalt

Verfassungsklage: Dritter Anlauf

Kurt Beck gibt als Länderchef von Rheinland-Pfalz Verfassungsklage gegen ZDF-Staatsvertrag in Auftrag

Nun soll es also doch das Bundesverfassungsgericht richten. Am Mittwoch beschloss das Kabinett von Rheinland-Pfalz unter Vorsitz von Regierungschef Kurt Beck (SPD), eine Klageschrift gegen den ZDF-Staatsvertrag in Auftrag zu geben. Diesen Antrag auf ein Normenkontrollverfahren soll einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge Karl-Eberhard Hain ausarbeiten, der in Köln einen Lehrstuhl für öffentliches Recht und Medienrecht innehat. Auch in Mainz ist Hain kein Unbekannter: Von 2003 bis 2008 lehrte er an der Johannes-Gutenberg-Universität.

Anlass für die Verfassungsklage ist nach wie vor die Causa Nikolaus Brender, dessen Vertrag als Chefredakteur des ZDF vor allem auf Betreiben von Hessens Regierungschef Roland Koch und des von der Union dominierten ZDF-Verwaltungsrates nicht verlängert worden war. Inzwischen ist Brenders Nachfolger Peter Frey seit zweieinhalb Monaten im Amt. Der Verdacht, dass die von der Verfassung geforderte Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seinen Kontrollgremien nicht gegeben ist, blieb jedoch weiter bestehen, auch wenn die Entscheidung gegen Brender im November 2009 regelkonform zustande kam.

Beck ist in mehrfacher Hinsicht an einer Klärung des Sachverhalts interessiert. Zum einen sitzt er seit 1994 der Rundfunkkommission der Bundesländer vor. Zum anderen ist er Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates, sein Stellvertreter Roland Koch will sich bekanntlich Ende August aus der Politik zurückziehen.

Einen ersten Entwurf für eine Verfassungsklage hatte bereits die Bundestagsfraktion der Grünen beim Mainzer Verfassungsrechtler Dieter Dörr in Auftrag gegeben. Er hatte seine Klageschrift im Februar fertiggestellt. Der Versuch der Grünen, die Reform des ZDF-Staatsvertrages über den Bundestag einzuleiten, scheiterte jedoch daran, dass die SPD den Normenkontrollantrag nicht unterstützte.

Beck hatte betont, dass die von den Grünen angestrebte Klage „über das Ziel hinausschießt“. Rundfunk sei Ländersache, die von Dörr verfasste Antragsschrift trage hingegen den Tenor „Staat raus“. Beck wollte sich nicht der Meinung anschließen, dass der Staat aus den Fernseh- und Verwaltungsräten des ZDF herausgehalten werden müsse. Deshalb werde sich der Antrag von Rheinland-Pfalz von dem der Grünen deutlich unterscheiden. „Der ZDF-Staatsvertrag ist nicht verfassungswidrig, aber verfassungsbedenklich“, hatte Beck gesagt.

Die SPD wollte den Einfluss von Staat und Parteien hingegen über die Rundfunkkommission der Länder verringern, scheiterte damit aber an der CDU/CSU-Mehrheit in der Länderkammer. Beck kündigte daraufhin an, notfalls auch im Alleingang als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz gegen den Parteieneinfluss vorzugehen. In der Folgezeit schien dieses Ziel jedoch in weite Ferne zu rücken.

Der genaue Fahrplan für die Verfassungsklage von Rheinland-Pfalz ist offen. Mainz könnt die Klage nach der parlamentarischen Sommerpause in Karlsruhe einreichen. Kurt Sagatz

Zur Startseite