Erdogan vs. Böhmermann: Böhmermanns Schmähgedicht bleibt in weiten Teilen verboten
„Satire kann Kunst sein, muss sie aber nicht“: Das Hamburger Oberlandesgericht bestätigt die Vorinstanz – wesentliche Teile von Böhmermanns Erdogan-Schmähgedicht bleiben verboten.
Wesentliche Passagen aus dem Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan bleiben weiterhin verboten. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) bestätigte am Dienstag das Urteil der Vorinstanz und wies damit Böhmermanns Berufung ab.
Auch die Berufung Erdogans, der ein vollständiges Verbot des Gedichts gefordert hatte, wurde abgelehnt. Das Gericht musste im Wesentlichen darüber urteilen, ob das Gedicht durch die Freiheit der Kunst erlaubt ist oder gegen die Menschenwürde verstößt. "Der Senat hält es für zweifelhaft, dass der angegriffene Beitrag als Kunst im Sinne des Grundgesetzes einzustufen ist", erklärte das OLG zur Begründung.
Es fehle an der nötigen "Schöpfungshöhe". "Satire kann Kunst sein, muss sie aber nicht", hieß es weiter. Die Revision wurde nicht zugelassen, wogegen aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann.
Erdogan musste Verletzungen seines Persönlichkeitsrechts nicht hinnehmen
Böhmermann hatte am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht verlesen, in dem Erdogan sexueller Handlungen wie Pädophilie und Sex mit Tieren bezichtigt wurde. Erdogan ging daggen juristisch vor.
Das Landgericht Hamburg wertete viele Passagen als Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die Erdogan auch im Rahmen einer Satire nicht hinnehmen müsse.
Sowohl Böhmermann als auch Erdogan gingen gegen das Urteil in Berufung. Böhmermanns Anwalt kündigte zudem bereits im Vorfeld an, gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. (mit AFP und dpa)