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Der Berliner Verlag inklusive "Berliner Zeitung" und "Berliner Kurier" zieht Anfang 2017 in die Alte Jakobstraße.
© ddp

Umzug und Neuausrichtung: Berliner Verlag vor radikalem Umbau

Seit Wochen machen Gerüchte und Spekulationen über die Zukunft von "Berliner Zeitung" und "Kurier" die Runde. Kommende Woche wird die neue Struktur verkündet.

Die Planungen zur Neuausrichtung des Berliner Verlages („Berliner Zeitung“, „Berliner Kurier“) sind offenbar so gut wie abgeschlossen. Wie die Wochenzeitung „Zeit“ berichtet (die wie der Tagesspiegel zur Verlagsgruppe Dieter von Holtzbrinck gehört), soll die neue Struktur am 26. und 27. Oktober verkündet werden. Ein Termin in der kommenden Woche wurde auf Nachfrage bestätigt. Vorgesehen ist dem „Zeit“-Bericht - der nicht frei online zugänglich ist - zufolge ein radikaler Umbau mit massiven Stellenstreichungen und einer weitgehenden inhaltlichen Neuausrichtung. Man wolle zuerst die Mitarbeiter informieren und keine Spekulationen kommentieren, hieß es dazu von der Mediengruppe M. DuMont Schauberg, zu der auch der Berliner Verlag gehört.

Umzug in die Alte Jakobstraße

Im Rahmen der Neustrukturierung zieht der Verlag Anfang 2017 vom Alexanderplatz in die Alte Jakobstraße. Dort sollen die Redakteure von „Berliner Zeitung“ und „Berliner Kurier“ in einem gemeinsamen Newsroom an den Print- und Online-Ausgaben arbeiten. Inhaltlich soll sich die „Berliner Zeitung“, die sich unter Chefredakteur Erich Böhme nach dem Mauerfall zur deutschen „Washington Post“ wandeln sollte, als Lokalzeitung neu erfinden, die konsequent auf die Bedürfnisse der Leser in Pankow, Lichtenberg, Marzahn, Prenzlauer Berg und Mitte zugeschnitten ist, wurde berichtet.

Arbeitsrechtliche Probleme

Mit dem Umzug würde auch eine Neugründung der Verlagsgesellschaft einhergehen. Über solche Pläne hatte der ehemalige Chefredakteur der „Berliner Zeitung“, Uwe Vorkötter, im Branchenblatt „Horizont“ geschrieben. Demnach würden die bestehenden Arbeitsverträge gekündigt, die Mitarbeiter müssten sich auf die neuen Stellen bewerben. In dem „Horizont“-Bericht war von zwei Dritteln der bisherigen Arbeitsplätze die Rede, die künftig noch benötigt würden.

Allerdings könnte ein solcher Plan auf arbeitsrechtliche Probleme stoßen. Erledigen dieselben Mitarbeiter dieselbe Arbeit für den gleichen Arbeitgeber – wenn auch in einem neuen Rahmen – so könnte das als Betriebsübergang gelten, bei dem bei Kündigungen weiterhin die Sozialauswahl zur Anwendung käme. sag

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