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Tantiemen: Autor siegt gegen VG Wort

Erfolg für einen Autor im Streit mit der VG Wort: Die Verwertungsgesellschaft darf Verlage, in denen seine Bücher erschienen sind, nach Ansicht des Oberlandesgerichts München nicht ohne Weiteres an seinen Tantiemen beteiligen.

Die Berechnung eines Verlegeranteils sei nur dann rechtens, wenn der Autor seine Rechte ausdrücklich abgetreten habe, sagte der Vorsitzende Richter. Dies sei aber nicht der Fall. Ob das Urteil Auswirkungen auf die VG-Wort-Ausschüttung für 2012 hat, war zunächst noch unklar.

Außerdem verurteilte das Gericht die VG Wort dazu, genau offenzulegen, wer in welcher Höhe an den Tantiemen des Autors beteiligt wird. Die VG Wort verwaltet treuhänderisch Urheberrechte für mehr als 400 000 Autoren und 10 000 Verlage, sie nimmt ähnlich wie die Gema Geld ein und verteilt es nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel an die Urheber. Der Kläger, ein Autor wissenschaftlicher Bücher, will verhindern, dass Verleger und bestimmte Urheberorganisationen an der Ausschüttung für seine seit 2008 gemeldeten zehn Werke beteiligt werden. Das Landgericht München hatte ihm bereits in erster Instanz Recht gegeben (Az.: 7 O 28640/11 vom 24. Mai 2012).

Nach Angaben der VG Wort betrifft das Urteil die Grundsatzfrage, ob sie weiterhin nach festen Quoten an die von ihr vertretenen Autoren und Verlage ausschütten kann. Das Gericht geht davon aus, dass der Rechtsstreit weitergeht und mindestens vom Bundesgerichtshof entschieden werden muss. dpa/Tsp

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